DAS DRITTE BUCH MOSE (LEVITIKUS)
1. Kapitel
Gesetz über Brandopfer
(vgl. Kap 6,1-6)
[1.1] Und der HERR rief Mose und redete mit ihm aus der
Stiftshütte und sprach:
[1.2] Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wer
unter euch dem HERRN ein Opfer darbringen will, der bringe es von
dem Vieh, von Rindern oder von Schafen und Ziegen.
[1.3] Will er ein Brandopfer darbringen von Rindern, so
opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler ist, vor der Tür
der Stiftshütte, damit es ihn wohlgefällig mache vor dem HERRN,
[1.4] und lege seine Hand auf den Kopf des Brandopfers,
damit es ihn wohlgefällig mache und für ihn Sühne schaffe.
[1.5] Dann soll er das Rind schlachten vor dem HERRN, und
die Priester, Aarons Söhne, sollen das Blut herzubringen und
ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte
ist.
[1.6] Und er soll dem Brandopfer das Fell abziehen und es
in seine Stücke zerlegen.
[1.7] Und die Priester, Aarons Söhne, sollen ein Feuer
auf dem Altar machen und Holz oben darauf legen
[1.8] und sollen die Stücke samt dem Kopf und dem Fett
auf das Holz legen, das über dem Feuer auf dem Altar liegt.
[1.9] Die Eingeweide aber und die Schenkel soll er mit
Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar in
Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein Feueropfer zum
lieblichen Geruch für den HERRN.
[1.10] Will er aber von Schafen oder Ziegen ein Brandopfer
darbringen, so opfere er ein männliches Tier, das ohne Fehler
ist.
[1.11] Und er schlachte es an der Seite des Altars nach
Norden zu vor dem HERRN. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen
das Blut ringsum an den Altar sprengen.
[1.12] Und er zerlege es in seine Stücke, und der
Priester soll sie samt dem Kopf und dem Fett auf das Holz über
dem Feuer legen, das auf dem Altar ist.
[1.13] Aber die Eingeweide und die Schenkel soll er mit
Wasser waschen, und der Priester soll das alles auf dem Altar
opfern und in Rauch aufgehen lassen. Das ist ein Brandopfer, ein
Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
[1.14] Will er aber von Vögeln dem HERRN ein Brandopfer
darbringen, so bringe er's von Turteltauben oder andern Tauben.
[1.15] Und der Priester soll's zum Altar bringen und ihm
den Kopf abknicken und - er soll es ja auf dem Altar in Rauch
aufgehen lassen - das Blut ausbluten lassen an der Wand des
Altars.
[1.16] Und den Kropf mit seinem Inhalt soll man neben dem
Altar nach Osten zu auf den Aschenhaufen werfen
[1.17] und soll seine Flügel einreißen, aber nicht
abbrechen. Und so soll's der Priester auf dem Altar in Rauch
aufgehen lassen auf dem Holz über dem Feuer. Das ist ein
Brandopfer, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
2. Kapitel
Gesetz über Speisopfer
(vgl. Kap 6,7-11)
[2.1] Wenn jemand dem HERRN ein Speisopfer
darbringen will, so soll es von feinstem Mehl sein, und
er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen
[2.2] und es bringen zu den Priestern, Aarons
Söhnen. Und der Priester soll eine Handvoll nehmen von
dem Mehl und Öl samt dem ganzen Weihrauch und es als
Gedenkopfer in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar als
ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
[2.3] Das übrige aber vom Speisopfer soll Aaron
und seinen Söhnen gehören als ein Hochheiliges von den
Feueropfern des HERRN.
[2.4] Willst du aber als Speisopfer etwas im Ofen
Gebackenes darbringen, so nimm Kuchen von feinstem Mehl,
ungesäuert, mit Öl vermengt, oder ungesäuerte Fladen,
mit Öl bestrichen.
[2.5] Ist aber dein Speisopfer etwas auf der
Pfanne Gebackenes, so soll's von ungesäuertem Mehl sein,
mit Öl vermengt,
[2.6] und du sollst es in Stücke zerteilen und
Öl darauf gießen. Das ist ein Speisopfer.
[2.7] Ist aber dein Speisopfer etwas im Tiegel
Bereitetes, so sollst du es von feinstem Mehl mit Öl
machen
[2.8] und sollst das Speisopfer, das du davon
bereitet hast, dem HERRN darbringen und sollst es zu dem
Priester bringen, und der soll damit zu dem Altar treten.
[2.9] Und der Priester soll von dem Speisopfer das
Gedenkopfer abheben und in Rauch aufgehen lassen auf dem
Altar als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den
HERRN.
[2.10] Das übrige aber soll Aaron und seinen
Söhnen gehören als ein Hochheiliges von den Feueropfern
des HERRN.
[2.11] Alle Speisopfer, die ihr dem HERRN opfern
wollt, sollt ihr ohne Sauerteig machen; denn weder
Sauerteig noch Honig sollt ihr dem HERRN zum Feueropfer
in Rauch aufgehen lassen.
[2.12] Als Erstlingsgabe mögt ihr sie dem HERRN
bringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum
lieblichen Geruch.
[2.13] Alle deine Speisopfer sollst du salzen, und
dein Speisopfer soll niemals ohne Salz des Bundes deines
Gottes sein; bei allen deinen Opfern sollst du Salz
darbringen.
[2.14] Willst du aber ein Speisopfer dem HERRN
darbringen von den ersten Früchten, so sollst du Ähren
am Feuer rösten, die Körner zerstoßen und darbringen
als das Speisopfer deiner ersten Früchte
[2.15] und sollst Öl darauf tun und Weihrauch
darauf legen. Das ist ein Speisopfer.
[2.16] Und der Priester soll das Gedenkopfer von
dem Zerstoßenen und vom Öl mit dem ganzen Weihrauch in
Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN.
3. Kapitel
Gesetz über Dankopfer
(vgl. Kap 7,11-21.28-34)
[3.1] Ist aber sein Opfer ein Dankopfer und will
er ein Rind darbringen, es sei ein männliches oder ein
weibliches, so soll er vor dem HERRN ein Tier opfern, das
ohne Fehler ist.
[3.2] Und er soll seine Hand auf den Kopf seines
Opfers legen und es schlachten vor der Tür der
Stiftshütte. Und die Priester, Aarons Söhne, sollen das
Blut ringsum an den Altar sprengen.
[3.3] Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein
Feueropfer darbringen, nämlich das Fett, das die
Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
[3.4] die beiden Nieren mit dem Fett, das daran
ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den
Nieren soll er ihn ablösen.
[3.5] Und Aarons Söhne sollen es in Rauch
aufgehen lassen auf dem Altar zum Brandopfer auf dem
Holz, das über dem Feuer liegt, als ein Feueropfer zum
lieblichen Geruch für den HERRN.
[3.6] Will er aber dem HERRN ein Dankopfer vom
Kleinvieh darbringen, es sei ein männliches oder ein
weibliches Tier, so soll es ohne Fehler sein.
[3.7] Ist es ein Lamm, so soll er's vor den HERRN
bringen
[3.8] und soll seine Hand auf den Kopf seines
Opfers legen und es schlachten vor der Stiftshütte. Und
die Söhne Aarons sollen sein Blut ringsum an den Altar
sprengen.
[3.9] Und er soll von dem Dankopfer dem HERRN ein
Feueropfer darbringen, nämlich sein Fett, den ganzen
Fettschwanz, vom Rückgrat abgelöst, dazu das Fett, das
die Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den
Eingeweiden,
[3.10] die beiden Nieren mit dem Fett, das daran
ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den
Nieren soll er ihn ablösen.
[3.11] Und der Priester soll es in Rauch aufgehen
lassen auf dem Altar als Feueropferspeise für den HERRN.
[3.12] Ist aber sein Opfer eine Ziege, so bringe
er sie vor den HERRN
[3.13] und lege seine Hand auf ihren Kopf und
schlachte sie vor der Stiftshütte. Und die Söhne Aarons
sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen.
[3.14] Und er soll davon sein Opfer darbringen,
ein Feueropfer für den HERRN, nämlich das Fett, das die
Eingeweide bedeckt, und alles Fett an den Eingeweiden,
[3.15] die beiden Nieren mit dem Fett, das daran
ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den
Nieren soll er ihn ablösen.
[3.16] Und der Priester soll es in Rauch aufgehen
lassen auf dem Altar als Feueropferspeise zum lieblichen
Geruch. Alles Fett ist für den HERRN.
[3.17] Das sei eine ewige Ordnung für eure
Nachkommen, überall, wo ihr wohnt, daß ihr weder Fett
noch Blut esset.
4. Kapitel
Gesetz über Sündopfer
[4.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[4.2] Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn
jemand aus Versehen gegen irgendein Gebot des HERRN
sündigte und täte, was er nicht tun sollte:
[4.3] wenn etwa der Priester, der gesalbt ist,
sündigte, so daß er eine Schuld auf das Volk brächte,
so soll er für seine Sünde, die er getan hat, einen
jungen Stier darbringen, der ohne Fehler ist, dem HERRN
zum Sündopfer.
[4.4] Und er soll den Stier vor die Tür der
Stiftshütte bringen vor den HERRN und seine Hand auf den
Kopf des Stieres legen und ihn schlachten vor dem HERRN.
[4.5] Und der Priester, der gesalbt ist, soll vom
Blut des Stieres nehmen und es in die Stiftshütte
bringen
[4.6] und soll seinen Finger in das Blut tauchen
und damit siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den
Vorhang im Heiligen.
[4.7] Und soll vor dem HERRN etwas von dem Blut an
die Hörner des Räucheraltars tun, der in der
Stiftshütte steht, und alles andere Blut an den Fuß des
Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der
Stiftshütte steht.
[4.8] Und alles Fett des Sündopfers soll er
abheben, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
und alles Fett an den Eingeweiden,
[4.9] die beiden Nieren mit dem Fett, das daran
ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber, an den
Nieren abgelöst,
[4.10] gleichwie man es abhebt vom Rind beim
Dankopfer, und soll es in Rauch aufgehen lassen auf dem
Brandopferaltar.
[4.11] Aber das Fell des Stieres mit allem Fleisch
samt Kopf und Schenkeln und die Eingeweide und den Mist,
[4.12] das soll er alles hinaustragen aus dem
Lager an eine reine Stätte, wo man die Asche
hinschüttet, und soll's verbrennen auf dem Holz mit
Feuer.
[4.13] Wenn aber die ganze Gemeinde Israel aus
Versehen sich versündigte und die Tat vor ihren Augen
verborgen wäre, wenn sie gegen irgendein Gebot des HERRN
gehandelt hätten, was sie nicht tun sollten, und so sich
verschuldet hätten,
[4.14] und sie würden danach ihrer Sünde inne,
die sie getan hätten, so sollen sie einen jungen Stier
darbringen als Sündopfer und vor die Tür der
Stiftshütte stellen.
[4.15] Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre
Hände auf seinen Kopf legen vor dem HERRN und den Stier
schlachten vor dem HERRN.
[4.16] Und der Priester, der gesalbt ist, soll
Blut von dem Stier in die Stiftshütte bringen
[4.17] und mit seinem Finger hineintauchen und
siebenmal sprengen vor dem HERRN, an den Vorhang.
[4.18] Und er soll etwas von dem Blut an die
Hörner des Altars tun, der vor dem HERRN steht in der
Stiftshütte, und alles andere Blut an den Fuß des
Brandopferaltars gießen, der vor der Tür der
Stiftshütte steht.
[4.19] All sein Fett aber soll er abheben und auf
dem Altar in Rauch aufgehen lassen
[4.20] und soll mit dem Stier tun, wie er mit dem
Stier des Sündopfers getan hat. So soll der Priester die
Sühnung für sie vollziehen, und ihnen wird vergeben.
[4.21] Und er soll den Stier hinaus vor das Lager
tragen und verbrennen, wie er den vorigen Stier verbrannt
hat. Das ist das Sündopfer der Gemeinde.
[4.22] Wenn aber ein Stammesfürst sündigt und
aus Versehen irgend etwas gegen des HERRN, seines Gottes,
Gebote tut, was er nicht tun sollte, und so sich
verschuldet
[4.23] und wird seiner Sünde inne, die er getan
hat, so soll er zum Opfer bringen einen Ziegenbock ohne
Fehler
[4.24] und seine Hand auf den Kopf des Bockes
legen und ihn schlachten an der Stätte, wo man die
Brandopfer schlachtet vor dem HERRN; es ist ein
Sündopfer.
[4.25] Da soll dann der Priester mit seinem Finger
etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die
Hörner des Brandopferaltars tun und das andere Blut an
den Fuß des Brandopferaltars gießen.
[4.26] Und all sein Fett soll er auf dem Altar in
Rauch aufgehen lassen gleichwie das Fett des Dankopfers.
So soll der Priester die Sühnung für ihn vollziehen,
und ihm wird vergeben.
[4.27] Wenn aber sonst jemand aus dem Volk aus
Versehen sündigt, daß er gegen irgendeines der Gebote
des HERRN handelt, was er nicht tun sollte, und so sich
verschuldet
[4.28] und seiner Sünde innewird, die er getan
hat, so soll er zum Opfer eine Ziege bringen ohne Fehler
für die Sünde, die er getan hat,
[4.29] und soll seine Hand auf den Kopf des
Sündopfers legen und es schlachten an der Stätte des
Brandopfers.
[4.30] Und der Priester soll mit seinem Finger
etwas von dem Blut nehmen und an die Hörner des
Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fuß
des Altars gießen.
[4.31] All sein Fett aber soll er abheben, wie man
das Fett des Dankopfers abhebt, und soll es in Rauch
aufgehen lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch für
den HERRN. So soll der Priester die Sühnung für ihn
vollziehen, und ihm wird vergeben.
[4.32] Will er aber ein Schaf zum Sündopfer
bringen, so bringe er ein weibliches, das ohne Fehler
ist,
[4.33] und lege seine Hand auf den Kopf des
Sündopfers und schlachte es zum Sündopfer an der
Stätte, wo man die Brandopfer schlachtet.
[4.34] Und der Priester soll mit seinem Finger
etwas von dem Blut nehmen und an die Hörner des
Brandopferaltars tun und alles andere Blut an den Fuß
des Altars gießen.
[4.35] Aber all sein Fett soll er abheben, wie man
das Fett vom Schaf des Dankopfers abhebt, und soll es auf
dem Altar in Rauch aufgehen lassen als Feueropfer für
den HERRN. So soll der Priester die Sühnung für ihn
vollziehen für die Sünde, die er getan hat, und ihm
wird vergeben.
5. Kapitel
[5.1] Wenn jemand damit sündigt, daß er den
Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er es gesehen
oder erfahren hat, es aber nicht anzeigt* und so sich
verschuldet; *Bei einem ungeklärten Verbrechen wurden
verflucht: der unbekannte Täter und alle, die als
Mitwisser ihr Zeugnis zurückhalten (Ri 17,2; Spr 29,24).
[5.2] oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es
sei ein Aas von einem unreinen Wild oder Vieh oder
Gewürm, und wußte es nicht und wird's inne und hat sich
so verschuldet;
[5.3] oder wenn er einen Menschen in dessen
Unreinheit anrührt, in irgendeiner Unreinheit, womit der
Mensch unrein werden kann, und wußte es nicht und wird's
inne und hat sich so verschuldet;
[5.4] oder wenn jemand schwört, daß ihm über
die Lippen fährt, er wolle Schaden oder Gutes tun, wie
denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, und er
bedachte es nicht und er wird's inne und hat sich so oder
so schuldig gemacht:
[5.5] wenn's also geschieht, daß er sich so oder
so schuldig gemacht hat, so soll er bekennen, womit er
gesündigt hat,
[5.6] und soll als Buße für diese seine Sünde,
die er getan hat, dem HERRN darbringen von der Herde ein
Muttertier, Schaf oder Ziege, zum Sündopfer, daß der
Priester die Sühnung für ihn vollziehe wegen seiner
Sünde.
[5.7] Vermag er aber nicht ein Schaf zu geben, so
bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat,
zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die eine zum
Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
[5.8] und bringe sie dem Priester. Der soll die
erste als Sündopfer darbringen und ihr den Kopf
abknicken hinter dem Genick und nicht ganz abtrennen,
[5.9] und er sprenge etwas von dem Blut des
Sündopfers an die Seite des Altars und lasse das übrige
Blut ausbluten am Fuße des Altars; es ist ein
Sündopfer.
[5.10] Die andere Taube aber soll er als
Brandopfer darbringen der Ordnung gemäß. So soll der
Priester die Sühnung für ihn vollziehen wegen seiner
Sünde, die er getan hat, und ihm wird vergeben.
[5.11] Vermag er aber auch nicht zwei Turteltauben
oder zwei andere Tauben zu geben, so bringe er für seine
Sünde als sein Opfer ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl
als Sündopfer dar. Er soll aber kein Öl darauf gießen
noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer.
[5.12] Und er soll es zum Priester bringen. Der
Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen als
Gedenkopfer und in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar
zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Sündopfer.
[5.13] So soll der Priester wegen seiner Sünde,
die er in einem jener Fälle getan hat, die Sühnung für
ihn vollziehen, und ihm wird vergeben. Und das übrige
soll dem Priester gehören wie beim Speisopfer.
[Note: Vom Schuldopfer][Note: (vgl. Kap 7,1-10)]
[5.14] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[5.15] Wenn jemand sich vergreift und aus Versehen
sich versündigt an dem, was dem HERRN geweiht ist, so
soll er für seine Schuld dem HERRN einen Widder ohne
Fehler von der Herde bringen, nach deiner Schätzung zwei
Silberstücke wert nach dem Gewicht des Heiligtums, als
Schuldopfer.
[5.16] Dazu soll er, was er gesündigt hat an dem
Geweihten, erstatten und den fünften Teil hinzufügen
und es dem Priester geben. Der soll die Sühnung für ihn
vollziehen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm
vergeben.
[5.17] Wenn jemand sündigt und handelt gegen
irgendein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und
hat es nicht gewußt und versündigt sich und lädt eine
Schuld auf sich,
[5.18] so soll er zum Priester einen Widder
bringen von der Herde, ohne Fehler, nach deiner
Schätzung als Schuldopfer. Der soll die Sühnung für
ihn vollziehen für das, was er versehen hat, ohne daß
er es wußte, so wird ihm vergeben.
[5.19] Das ist ein Schuldopfer; verschuldet hat er
sich an dem HERRN.
[5.20] *Und der HERR redete mit Mose und sprach:
*Abweichende Verszählung statt 5,20-26; 6,1-17.
[5.21] Wenn jemand sündigte und sich damit an dem
HERRN vergriffe, daß er seinem Nächsten ableugnet, was
ihm dieser anvertraut hat oder was ihm zu treuer Hand
gegeben ist oder was er mit Gewalt genommen oder mit
Unrecht an sich gebracht hat,
[5.22] oder wenn er etwas Verlorenes gefunden hat
und es ableugnet und einen falschen Eid schwört über
irgend etwas, worin ein Mensch gegen seinen Nächsten
Sünde tut:
[5.23] wenn es so geschieht, daß er sündigt und
sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit
Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht oder
was ihm anvertraut war oder was er gefunden hatte
[5.24] oder worüber er den falschen Eid
geschworen hat; das soll er alles ganz wiedergeben und
darüber hinaus den fünften Teil. Dem soll er's geben,
dem es gehört, an dem Tag, wenn er sein Schuldopfer
darbringt.
[5.25] Aber für seine Schuld soll er dem HERRN
einen Widder ohne Fehler von der Herde zu dem Priester
bringen nach deiner Schätzung als Schuldopfer.
[5.26] So soll der Priester die Sühnung für ihn
vollziehen vor dem HERRN, und ihm wird alles vergeben,
was er getan und womit er sich verschuldet hat.
6. Kapitel
Von Brand-, Speis- und Sündopfern
[6.1] *Und der HERR redete mit Mose und sprach:
*Abweichende Verszählung statt 6,1-23: 6,8-30.
[6.2] Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich:
Dies ist das Gesetz über das Brandopfer. Das Brandopfer
soll bleiben auf dem Herd des Altars die ganze Nacht bis
zum Morgen, und es soll des Altars Feuer brennend darauf
erhalten werden.
[6.3] Und der Priester soll sein leinenes Gewand
anziehen und die leinenen Beinkleider für seine Blöße
und soll die Asche wegnehmen, die das Feuer des
Brandopfers auf dem Altar gemacht hat, und soll sie neben
den Altar schütten
[6.4] und soll danach seine Kleider ausziehen und
andere Kleider anziehen und die Asche hinaustragen aus
dem Lager an eine reine Stätte.
[6.5] Das Feuer auf dem Altar soll brennen und nie
verlöschen. Der Priester soll alle Morgen Holz darauf
anzünden und oben darauf das Brandopfer zurichten und
das Fett der Dankopfer oben darauf in Rauch aufgehen
lassen.
[6.6] Ständig soll das Feuer auf dem Altar
brennen und nie verlöschen.
[6.7] Und dies ist das Gesetz des Speisopfers.
Aarons Söhne sollen es bringen vor den HERRN an den
Altar.
[6.8] Es soll einer abheben eine Handvoll vom Mehl
des Speisopfers und vom Öl und den ganzen Weihrauch, der
auf dem Speisopfer liegt, und soll's in Rauch aufgehen
lassen auf dem Altar zum lieblichen Geruch als
Gedenkopfer für den HERRN.
[6.9] Das übrige aber sollen Aaron und seine
Söhne verzehren; sie sollen es ungesäuert essen an
heiliger Stätte im Vorhof der Stiftshütte.
[6.10] Sie sollen es nicht mit Sauerteig backen;
denn es ist ihr Anteil, den ich ihnen gegeben habe von
meinen Feueropfern. Es ist ein Hochheiliges gleichwie das
Sündopfer und das Schuldopfer.
[6.11] Wer männlich ist unter den Nachkommen
Aarons, der soll's essen. Das sei ein ewiges Anrecht für
eure Nachkommen an den Feueropfern des HERRN. Wer sie
anrührt, soll dem Heiligtum gehören.
[6.12] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[6.13] Dies soll das Opfer Aarons und seiner
Söhne sein, das sie dem HERRN opfern sollen am Tage
ihrer Salbung: ein Zehntel Scheffel feinstes Mehl, das
tägliche Speisopfer, die eine Hälfte morgens, die
andere abends.
[6.14] In der Pfanne sollst du es mit Öl
bereiten; durchgeröstet sollst du es herbeibringen, und
in Stücke gebrochen sollst du es opfern zum lieblichen
Geruch für den HERRN.
[6.15] Und der Priester, der unter Aarons Söhnen
an seiner Statt gesalbt wird, soll solches tun. Das ist
ein ewiges Anrecht des HERRN. Als Ganzopfer soll es
verbrannt werden;
[6.16] denn jedes Speisopfer eines Priesters soll
als Ganzopfer verbrannt und nicht gegessen werden.
[6.17] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[6.18] Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich:
Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An der Stätte, wo
du das Brandopfer schlachtest, sollst du auch das
Sündopfer schlachten vor dem HERRN. Es ist ein
Hochheiliges.
[6.19] Der Priester, der das Sündopfer darbringt,
soll es essen an heiliger Stätte im Vorhof der
Stiftshütte;
[6.20] wer das Fleisch des Opfers anrührt, soll
dem Heiligtum gehören. Und wer von seinem Blut ein Kleid
besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an
heiliger Stätte.
[6.21] Und den irdenen Topf, darin es gekocht ist,
soll man zerbrechen. Ist's aber ein kupferner Topf, so
soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen.
[6.22] Wer männlich ist in den Familien der
Priester, darf davon essen; es ist ein Hochheiliges.
[6.23] Aber von allen Sündopfern, von deren Blut
etwas in die Stiftshütte gebracht worden ist, um die
Sühnung zu vollziehen im Heiligen, soll man nichts
essen, sondern sie mit Feuer verbrennen.
7. Kapitel
Weitere Opfergesetze
[7.1] Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Es
ist ein Hochheiliges.
[7.2] An der Stätte, wo man das Brandopfer
schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und
sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
[7.3] Und all sein Fett soll man opfern, den
Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
[7.4] die beiden Nieren mit dem Fett, das daran
ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den
Nieren soll er ihn ablösen.
[7.5] Und der Priester soll es auf dem Altar in
Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es
ist ein Schuldopfer.
[7.6] Wer männlich ist unter den Priestern, soll
das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.
[7.7] Wie das Sündopfer, so soll auch das
Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz
gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die
Sühnung vollzieht.
[7.8] Dem Priester, der jemandes Brandopfer
opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er
geopfert hat.
[7.9] Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im
Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem
Priester gehören, der sie opfert
[7.10] Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt
oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören,
einem wie dem andern.
[7.11] Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das
man dem HERRN opfert.
[7.12] Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so
sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen
opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit
Öl bestrichen, und feinstes Mehl, durchgerührt, als
Kuchen mit Öl vermengt.
[7.13] Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen
nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und
Dankopfer,
[7.14] und zwar sollen sie je ein Teil als
Opfergabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester
gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
[7.15] Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers
soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es
geopfert wird, und soll nichts übriggelassen werden bis
zum Morgen.
[7.16] Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges
Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert
ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrigbleibt, darf
man's am andern Tage essen.
[7.17] Aber was vom geopferten Fleisch am dritten
Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.
[7.18] Und wenn jemand am dritten Tage essen wird
von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es
nicht wohlgefällig sein, und dem, der es geopfert hat,
wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird
ein Greuel sein; und wer davon ißt, der lädt eine
Schuld auf sich.
[7.19] Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in
Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit
Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom
Opferfleisch essen.
[7.20] Wer aber essen wird von dem Fleisch des
Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine
Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus
seinem Volk.
[7.21] Und wenn jemand mit etwas Unreinem in
Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein
unreines Vieh oder was sonst ein Greuel ist, und dann vom
Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, der
wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
[7.22] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[7.23] Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr
sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen.
[7.24] Das Fett von gefallenen und zerrissenen
Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen; aber essen
dürft ihr's nicht.
[7.25] Denn wer das Fett ißt von solchen Tieren,
von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird
ausgerottet werden aus seinem Volk.
[7.26] Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom
Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
[7.27] Jeder, der Blut ißt, wird ausgerottet
werden aus seinem Volk.
[7.28] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[7.29] Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem
HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll
herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.
[7.30] Er soll es aber mit eigener Hand
herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das
Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein
Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN.
[7.31] Und der Priester soll das Fett in Rauch
aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron
und seinen Söhnen gehören.
[7.32] Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester
geben zum Hebopfer von ihren Dankopfern.
[7.33] Wer von Aarons Söhnen das Blut und das
Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule
gehören als sein Anteil.
[7.34] Denn die Brust des Schwingopfers und die
Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von
ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und
seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.
[7.35] Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne
an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an
dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie
seine Priester seien,
[7.36] der Anteil, von dem der HERR an dem Tage,
da er sie salbte, gebot, daß er ihnen gegeben werden
sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen
ihren Nachkommen.
[7.37] Das ist das Gesetz des Brandopfers, des
Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des
Einsetzungsopfers und des Dankopfers,
[7.38] wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge
Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre
Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.
8. Kapitel
Mose weiht Aaron und seine Söhne zum Priesteramt
(vgl. 2. Mose 29)
[8.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[8.2] Nimm Aaron und seine Söhne und die Kleider
und das Salböl und den jungen Stier zum Sündopfer, die
beiden Widder und den Korb mit ungesäuertem Brot
[8.3] und versammle die ganze Gemeinde vor der
Tür der Stiftshütte.
[8.4] Mose tat, wie ihm der HERR geboten hatte,
und versammelte die Gemeinde vor der Tür der
Stiftshütte
[8.5] und sprach zu ihnen: Dies ist's, was der
HERR geboten hat zu tun.
[8.6] Und Mose ließ herzutreten Aaron und seine
Söhne und wusch sie mit Wasser
[8.7] und legte ihm das leinene Gewand an und
gürtete ihn mit dem Gürtel und zog ihm das Obergewand
an und tat ihm den Priesterschurz um und gürtete ihn mit
dem Gurt des Schurzes.
[8.8] Dann tat er ihm die Brusttasche an und legte
in die Tasche die Lose "Licht und Recht"
[8.9] und setzte ihm den Kopfbund auf sein Haupt
und befestigte an dem Kopfbund vorn das goldene
Stirnblatt, den heiligen Reif, wie der HERR es Mose
geboten hatte.
[8.10] Und Mose nahm das Salböl und salbte das
Heiligtum und alles, was darin war, und weihte es;
[8.11] er sprengte damit siebenmal an den Altar
und salbte den Altar mit all seinem Gerät und das Becken
mit seinem Gestell, daß alles geweiht würde.
[8.12] Und er goß von dem Salböl auf Aarons
Haupt und salbte ihn, daß er geweiht würde,
[8.13] und brachte herzu Aarons Söhne und zog
ihnen das leinene Gewand an und gürtete sie mit dem
Gürtel und setzte ihnen hohe Mützen auf, wie ihm der
HERR geboten hatte.
[8.14] Und er ließ herzuführen den Stier zum
Sündopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände
auf seinen Kopf.
[8.15] Und Mose schlachtete ihn und nahm das Blut
und tat es mit seinem Finger ringsum auf die Hörner des
Altars und entsündigte den Altar und goß das Blut an
den Fuß des Altars und weihte ihn, indem er ihn
entsühnte.
[8.16] Und er nahm alles Fett am Eingeweide, den
Lappen an der Leber und die beiden Nieren mit dem Fett
daran und ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar.
[8.17] Aber den Stier mit seinem Fell, dem Fleisch
und dem Mist verbrannte er mit Feuer draußen vor dem
Lager, wie ihm der HERR geboten hatte.
[8.18] Und er brachte herzu den einen Widder zum
Brandopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre Hände
auf seinen Kopf.
[8.19] Und Mose schlachtete ihn und sprengte das
Blut ringsum an den Altar,
[8.20] zerlegte den Widder in seine Stücke und
verbrannte den Kopf, die Stücke und das Fett
[8.21] und wusch die Eingeweide und Schenkel mit
Wasser und ließ dann den ganzen Widder in Rauch aufgehen
auf dem Altar. Das war ein Brandopfer zum lieblichen
Geruch, ein Feueropfer für den HERRN, wie ihm der HERR
geboten hatte.
[8.22] Er brachte auch herzu den andern Widder zum
Einsetzungsopfer. Und Aaron und seine Söhne legten ihre
Hände auf seinen Kopf.
[8.23] Und Mose schlachtete ihn und nahm von
seinem Blut und tat es Aaron auf sein rechtes
Ohrläppchen und auf den Daumen seiner rechten Hand und
auf die große Zehe seines rechten Fußes.
[8.24] Und er brachte herzu Aarons Söhne und tat
von dem Blut auf ihr rechtes Ohrläppchen und auf den
Daumen ihrer rechten Hand und auf die große Zehe ihres
rechten Fußes und sprengte das Blut ringsum an den
Altar.
[8.25] Und er nahm das Fett und den Fettschwanz
und alles Fett am Eingeweide und den Lappen an der Leber,
die beiden Nieren mit dem Fett daran und die rechte
Keule;
[8.26] dazu nahm er von dem Korb mit dem
ungesäuerten Brot, der vor dem HERRN stand, einen
ungesäuerten Kuchen und einen Brotkuchen mit Öl und
einen Fladen und legte es auf das Fett und auf die rechte
Keule.
[8.27] Und er legte das alles auf die Hände
Aarons und seiner Söhne und schwang es als Schwingopfer
vor dem HERRN
[8.28] und nahm alles wieder von ihren Händen und
ließ es in Rauch aufgehen auf dem Altar, oben auf dem
Brandopfer. Das war ein Einsetzungsopfer zum lieblichen
Geruch, ein Feueropfer für den HERRN.
[8.29] Und Mose nahm die Brust und schwang sie als
ein Schwingopfer vor dem HERRN; die erhielt Mose als
seinen Anteil an dem Widder des Einsetzungsopfers, wie
ihm der HERR geboten hatte.
[8.30] Und Mose nahm von dem Salböl und dem Blut
auf dem Altar und sprengte es auf Aaron und seine
Kleider, auf seine Söhne und ihre Kleider; so weihte er
Aaron und seine Kleider, seine Söhne und ihre Kleider.
[8.31] Und Mose sprach zu Aaron und seinen
Söhnen: Kocht das Fleisch vor der Tür der Stiftshütte
und eßt es daselbst, dazu auch das Brot im Korbe des
Einsetzungsopfers, wie mir geboten ist, daß es Aaron und
seine Söhne essen sollen.
[8.32] Was aber übrigbleibt vom Fleisch und Brot,
das sollt ihr mit Feuer verbrennen.
[8.33] Und ihr sollt sieben Tage lang nicht
weggehen von der Tür der Stiftshütte, bis die Tage
eures Einsetzungsopfers um sind; denn sieben Tage sollen
eure Hände gefüllt werden.
[8.34] Wie es am heutigen Tage geschehen ist, so
hat der HERR geboten, auch fernerhin zu tun, auf daß ihr
entsühnt werdet.
[8.35] Und ihr sollt vor der Tür der Stiftshütte
Tag und Nacht bleiben sieben Tage lang und sollt nach dem
Gebot des HERRN tun, daß ihr nicht sterbet; denn so ist
es mir geboten.
[8.36] Und Aaron und seine Söhne taten alles, was
der HERR durch Mose geboten hatte.
9. Kapitel
Das erste Opfer Aarons und seiner Söhne
[9.1] Und am achten Tage rief Mose Aaron und seine
Söhne und die Ältesten in Israel
[9.2] und sprach zu Aaron: Nimm dir einen jungen
Stier zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer,
beide ohne Fehler, und bringe sie vor den HERRN.
[9.3] Und rede mit den Israeliten und sprich:
Nehmt einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und
ein Schaf, beide ein Jahr alt und ohne Fehler, zum
Brandopfer
[9.4] und einen Stier und einen Widder zum
Dankopfer, daß wir sie vor dem HERRN opfern, und ein
Speisopfer, mit Öl vermengt. Denn heute wird euch der
HERR erscheinen.
[9.5] Und sie brachten, was Mose geboten hatte,
vor die Tür der Stiftshütte, und es trat herzu die
ganze Gemeinde und stellte sich auf vor dem HERRN.
[9.6] Da sprach Mose: Das ist's, was der HERR
geboten hat, daß ihr es tun sollt, auf daß euch des
HERRN Herrlichkeit erscheine.
[9.7] Und Mose sprach zu Aaron: Tritt zum Altar
und bringe dar dein Sündopfer und dein Brandopfer und
entsühne dich und dein Haus. Danach bringe dar die
Opfergabe des Volks und entsühne es auch, wie der HERR
geboten hat.
[9.8] Und Aaron trat zum Altar und schlachtete den
jungen Stier als sein Sündopfer.
[9.9] Und seine Söhne brachten das Blut zu ihm,
und er tauchte mit seinem Finger ins Blut und tat es auf
die Hörner des Altars und goß das Blut an den Fuß des
Altars.
[9.10] Aber das Fett und die Nieren und den Lappen
an der Leber vom Sündopfer ließ er in Rauch aufgehen
auf dem Altar, wie der HERR es Mose geboten hatte.
[9.11] Und das Fleisch und das Fell verbrannte er
mit Feuer draußen vor dem Lager.
[9.12] Danach schlachtete er das Brandopfer; und
Aarons Söhne brachten das Blut zu ihm, und er sprengte
es ringsum an den Altar.
[9.13] Und sie brachten das Brandopfer zu ihm,
Stück um Stück, und den Kopf, und er ließ es in Rauch
aufgehen auf dem Altar.
[9.14] Und er wusch die Eingeweide und die
Schenkel und ließ sie in Rauch aufgehen oben auf dem
Brandopfer auf dem Altar.
[9.15] Danach brachte er herzu die Opfergabe des
Volks und nahm den Bock, das Sündopfer des Volks, und
schlachtete ihn und machte ein Sündopfer daraus wie das
vorige.
[9.16] Und brachte das Brandopfer herzu und tat
damit der Ordnung gemäß.
[9.17] Und brachte herzu das Speisopfer und nahm
eine Handvoll und ließ es in Rauch aufgehen auf dem
Altar, außer dem Brandopfer am Morgen.
[9.18] Danach schlachtete er den Stier und den
Widder als Dankopfer des Volks. Und seine Söhne brachten
ihm das Blut; das sprengte er ringsum an den Altar.
[9.19] Aber das Fett vom Stier und vom Widder, den
Fettschwanz und das Fett am Eingeweide und die Nieren und
den Lappen an der Leber,
[9.20] all dieses Fett legten sie auf die Brust,
und er ließ das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen.
[9.21] Aber die Brust und die rechte Keule schwang
Aaron als Schwingopfer vor dem HERRN, wie der HERR es
Mose geboten hatte.
[9.22] Und Aaron hob seine Hände auf zum Volk und
segnete sie und stieg herab, nachdem er das Sündopfer,
Brandopfer und Dankopfer dargebracht hatte.
[9.23] Und Mose und Aaron gingen in die
Stiftshütte. Und als sie wieder herauskamen, segneten
sie das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des HERRN
allem Volk.
[9.24] Und ein Feuer ging aus von dem HERRN und
verzehrte das Brandopfer und das Fett auf dem Altar. Da
alles Volk das sah, frohlockten sie und fielen auf ihr
Antlitz.
10. Kapitel
[10.1] Und Aarons Söhne Nadab und Abihu nahmen
ein jeder seine Pfanne und taten Feuer hinein und legten
Räucherwerk darauf und brachten so ein fremdes Feuer vor
den HERRN, das er ihnen nicht geboten hatte.
[10.2] Da fuhr ein Feuer aus von dem HERRN und
verzehrte sie, daß sie starben vor dem HERRN.
[10.3] Da sprach Mose zu Aaron: Das ist's, was der
HERR gesagt hat: Ich erzeige mich heilig an denen, die
mir nahe sind, und vor allem Volk erweise ich mich
herrlich. Und Aaron schwieg.
[10.4] Mose aber rief Mischaël und Elizafan, die
Söhne Usiëls, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen:
Tretet hinzu und tragt eure Brüder von dem Heiligtum
hinaus vor das Lager.
[10.5] Und sie traten hinzu und trugen sie hinaus
mit ihren leinenen Gewändern vor das Lager, wie Mose
gesagt hatte.
[10.6] Da sprach Mose zu Aaron und seinen Söhnen
Eleasar und Itamar: Ihr sollt euer Haupthaar nicht wirr
hängen lassen und eure Kleider nicht zerreißen, daß
ihr nicht sterbet und der Zorn über die ganze Gemeinde
komme. Laßt aber eure Brüder, das ganze Haus Israel,
weinen über diesen Brand, den der HERR angerichtet hat.
[10.7] Ihr sollt auch nicht hinweggehen von der
Tür der Stiftshütte, ihr würdet sonst sterben; denn
das Salböl des HERRN ist auf euch. Und sie taten, wie
Mose sagte.
[10.8] Der HERR aber redete mit Aaron und sprach:
[10.9] Du und deine Söhne, ihr sollt weder Wein
noch starke Getränke trinken, wenn ihr in die
Stiftshütte geht, damit ihr nicht sterbt. Das sei eine
ewige Ordnung für alle eure Nachkommen.
[10.10] Ihr sollt unterscheiden, was heilig und
unheilig, was unrein und rein ist,
[10.11] und Israel lehren alle Ordnungen, die der
HERR ihnen durch Mose verkündet hat.
[10.12] Und Mose redete mit Aaron und mit seinen
Söhnen Eleasar und Itamar, die ihm noch geblieben waren:
Nehmt das Speisopfer, das übriggeblieben ist von den
Feueropfern des HERRN, und esset es ungesäuert bei dem
Altar; denn es ist ein Hochheiliges.
[10.13] Ihr sollt es aber an heiliger Stätte
essen; denn das ist dein und deiner Söhne Anrecht an den
Feueropfern des HERRN; denn so ist mir's geboten.
[10.14] Auch die Brust des Schwingopfers und die
Keule des Hebopfers sollst du mit deinen Söhnen und
deinen Töchtern essen an reiner Stätte; denn solches
Anrecht an den Dankopfern Israels ist dir und deinen
Kindern gegeben.
[10.15] Denn diese Keule und diese Brust soll man
zu den Feueropfern des Fettes bringen, daß sie als
Schwingopfer geschwungen werden vor dem HERRN; es gehört
dir und deinen Söhnen als ewiges Anrecht, wie der HERR
geboten hat.
[10.16] Und Mose suchte den Bock des Sündopfers
und fand ihn verbrannt. Und er wurde zornig über Eleasar
und Itamar, Aarons Söhne, die ihm noch geblieben waren,
und sprach:
[10.17] Warum habt ihr das Sündopfer nicht
gegessen an heiliger Stätte? Denn es ist ein
Hochheiliges, und der HERR hat es euch gegeben, daß ihr
die Schuld der Gemeinde wegnehmen und sie vor ihm
entsühnen sollt.
[10.18] Siehe, sein Blut ist nicht in das Heilige
hineingebracht worden. Ihr solltet das Opfer im Heiligen
gegessen haben, wie ich geboten hatte.
[10.19] Aaron aber sprach zu Mose: Siehe, heute
haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor dem HERRN
geopfert, und es ist mir so ergangen, wie du siehst; und
ich sollte heute essen vom Sündopfer? Sollte das dem
HERRN gefallen?
[10.20] Als Mose das hörte, ließ er sich's
gefallen.
11. Kapitel
Gesetz über reine und unreine Tiere
(vgl. 5. Mose 14,3-20)
[11.1] Und der HERR redete mit Mose und Aaron und
sprach zu ihnen:
[11.2] Redet mit den Israeliten und sprecht: Dies
sind die Tiere, die ihr essen dürft unter allen Tieren
auf dem Lande.
[11.3] Alles, was gespaltene Klauen hat, ganz
durchgespalten, und wiederkäut unter den Tieren, das
dürft ihr essen.
[11.4] Nur diese dürft ihr nicht essen von dem,
was wiederkäut und gespaltene Klauen hat: das Kamel,
denn es ist zwar ein Wiederkäuer, hat aber keine
durchgespaltenen Klauen, darum soll es euch unrein sein;
[11.5] den Klippdachs, denn er ist zwar ein
Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen;
darum soll er euch unrein sein;
[11.6] den Hasen, denn er ist auch ein
Wiederkäuer, hat aber keine durchgespaltenen Klauen;
darum soll er euch unrein sein;
[11.7] das Schwein, denn es hat wohl
durchgespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; darum
soll es euch unrein sein.
[11.8] Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr weder
essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.
[11.9] Dies dürft ihr essen von dem, was im
Wasser lebt: alles, was Flossen und Schuppen hat im
Wasser, im Meer und in den Bächen, dürft ihr essen.
[11.10] Alles aber, was nicht Flossen und Schuppen
hat im Meer und in den Bächen von allem, was sich regt
im Wasser, und allem, was lebt im Wasser, soll euch ein
Greuel sein.
[11.11] Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen
und ihr Aas sollt ihr verabscheuen, denn sie sind ein
Greuel für euch.
[11.12] Denn alles, was nicht Flossen und Schuppen
hat im Wasser, sollt ihr verabscheuen.
[11.13] Und diese sollt ihr verabscheuen unter den
Vögeln, daß ihr sie nicht esset, denn ein Greuel sind
sie: den Adler, den Habicht, den Fischaar,
[11.14] den Geier, die Weihe mit ihrer Art
[11.15] und alle Raben mit ihrer Art,
[11.16] den Strauß, die Nachteule, den Kuckuck,
den Sperber mit seiner Art,
[11.17] das Käuzchen, den Schwan, den Uhu,
[11.18] die Fledermaus, die Rohrdommel,
[11.19] den Storch, den Reiher, den Häher mit
seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.
[11.20] Auch alles kleine Getier, das Flügel hat
und auf vier Füßen geht, soll euch ein Greuel sein.
[11.21] Doch dies dürft ihr essen von allem, was
sich regt und Flügel hat und auf vier Füßen geht: was
oberhalb der Füße noch zwei Schenkel hat, womit es auf
Erden hüpft.
[11.22] Von diesen könnt ihr essen die
Heuschrecken, als da sind: den Arbe mit seiner Art, den
Solam mit seiner Art, den Hargol mit seiner Art und den
Hagab mit seiner Art.
[11.23] Alles aber, was sonst Flügel und vier
Füße hat, soll euch ein Greuel sein.
[11.24] An diesen werdet ihr euch verunreinigen -
wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis zum Abend;
[11.25] und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider
waschen und wird unrein sein bis zum Abend - :
[11.26] an allem Getier, das gespaltene Klauen
hat, aber nicht ganz durchgespaltene, und nicht
wiederkäut. Unrein soll es euch sein, und wer es
anrührt, wird unrein sein.
[11.27] Und alles, was auf Tatzen geht unter den
Tieren, die auf vier Füßen gehen, soll euch unrein
sein. Wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis zum
Abend.
[11.28] Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider
waschen und unrein sein bis zum Abend; denn sie sind euch
unrein.
[11.29] Diese sollen euch auch unrein sein unter
den Tieren, die auf der Erde wimmeln: das Wiesel, die
Maus, die Kröte, ein jedes mit seiner Art,
[11.30] der Gecko, der Molch, die Eidechse, die
Blindschleiche und der Maulwurf.
[11.31] Die sind euch unrein unter allem, was da
kriecht. Wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis
zum Abend.
[11.32] Und alles, worauf ihr Aas fällt, das wird
unrein, jedes hölzerne Gefäß oder Kleider oder Fell
oder Sack. Und alles Gerät, das zum Gebrauch dient, soll
man ins Wasser tun; es ist unrein bis zum Abend und dann
wieder rein.
[11.33] Ist es aber ein irdenes Gefäß, in das
ein solches Aas hineinfällt, so wird alles unrein, was
darin ist, und ihr sollt es zerbrechen.
[11.34] Alle Speise, die man essen könnte, wird
unrein, wenn jenes Wasser darankommt; und alles Getränk,
das man trinken könnte, wird in solchen Gefäßen
unrein.
[11.35] Und alles, worauf ein solches Aas fällt,
wird unrein, es sei Ofen oder Herd; man soll es
zerbrechen, denn es ist unrein und soll euch unrein sein.
[11.36] Nur die Brunnen und Zisternen, in denen
sich Wasser sammelt, bleiben rein. Wer aber das Aas darin
anrührt, ist unrein.
[11.37] Und wenn ein solches Aas auf Samen fällt,
den man sät, so bleibt er doch rein.
[11.38] Wenn man aber Wasser über den Samen
gegossen hat und es fällt danach ein solches Aas darauf,
so wird er euch unrein.
[11.39] Wenn eins von den Tieren stirbt, die euch
zur Speise dienen: wer ihr Aas anrührt, wird unrein bis
zum Abend.
[11.40] Wer von solchem Aas ißt, der soll sein
Kleid waschen; er wird unrein sein bis zum Abend. Auch
wer ein solches Aas trägt, soll sein Kleid waschen; er
wird unrein sein bis zum Abend.
[11.41] Was auf der Erde kriecht, das soll euch
ein Greuel sein, und man soll es nicht essen.
[11.42] Alles, was auf dem Bauch kriecht, und
alles, was auf vier oder mehr Füßen geht, unter allem,
was auf der Erde kriecht, dürft ihr nicht essen; denn es
soll euch ein Greuel sein.
[11.43] Macht euch selbst nicht zum Greuel an
allem kleinen Getier, das da wimmelt, und macht euch
nicht unrein an ihm, so daß ihr dadurch unrein werdet.
[11.44] Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum
sollt ihr euch heiligen, so daß ihr heilig werdet, denn
ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht unrein machen an
irgendeinem Getier, das auf der Erde kriecht.
[11.45] Denn ich bin der HERR, der euch aus
Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott sei. Darum
sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.
[11.46] Das ist das Gesetz von den vierfüßigen
Tieren und Vögeln und von allen Tieren, die sich regen
im Wasser, und von allen Tieren, die auf der Erde
kriechen,
[11.47] auf daß ihr unterscheidet, was unrein und
rein ist und welches Tier man essen und welches man nicht
essen darf.
12. Kapitel
Gesetz für die Wöchnerinnen
[12.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[12.2] Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn
eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie
sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat.
[12.3] Und am achten Tage soll man ihn
beschneiden.
[12.4] Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig
Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie
anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis
die Tage ihrer Reinigung um sind.
[12.5] Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie
zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und
soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer
Reinigung.
[12.6] Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den
Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester
ein einjähriges Schaf bringen zum Brandopfer und eine
Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor die Tür der
Stiftshütte.
[12.7] Der soll es opfern vor dem HERRN und sie
entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist
das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein
Mädchen gebiert.
[12.8] Vermag sie aber nicht ein Schaf
aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei
andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum
Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, daß sie
rein werde.
13. Kapitel
Gesetz über die Feststellung von Aussatz
[13.1] Und der HERR redete mit Mose und Aaron und
sprach:
[13.2] Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine
Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken
entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut
wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu
einem unter seinen Söhnen, den Priestern.
[13.3] Und wenn der Priester die Stelle an der
Haut sieht, daß die Haare dort weiß geworden sind und
die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es
eine aussätzige Stelle. Wenn der Priester das an ihm
sieht, soll er ihn unrein sprechen.
[13.4] Wenn aber ein weißer Flecken an seiner
Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist
als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden
sind, so soll der Priester ihn einschließen sieben Tage
[13.5] und am siebenten Tage besehen. Ist es so,
daß die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen
hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll
ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.
[13.6] Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen
besieht und findet, daß die Stelle blaß geworden ist
und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er
ihn rein sprechen; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er
soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
[13.7] Wenn aber der Ausschlag weiterfrißt auf
der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob
er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen
[13.8] und wenn der Priester dann sieht, daß der
Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er
ihn unrein sprechen; es ist Aussatz.
[13.9] Wenn an einem Menschen eine aussätzige
Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.
[13.10] Wenn der sieht und findet, daß eine
weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort
weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung
ist,
[13.11] so ist es schon alter Aussatz auf seiner
Haut. Darum soll ihn der Priester unrein sprechen und
nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.
[13.12] Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut
und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles,
was dem Priester vor Augen sein mag,
[13.13] und wenn der Priester ihn dann besieht und
findet, daß der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so
soll er ihn rein sprechen, weil alles an ihm weiß
geworden ist; er ist rein.
[13.14] Findet sich aber wildes Fleisch an dem
Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.
[13.15] Und wenn der Priester das wilde Fleisch
besieht, soll er ihn unrein sprechen, denn das wilde
Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.
[13.16] Verändert sich aber das wilde Fleisch und
wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.
[13.17] Und wenn ihn der Priester besieht und
findet, daß die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn
rein sprechen; er ist rein.
[13.18] Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür
bekommt und es heilt wieder,
[13.19] danach aber an derselben Stelle eine
weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken
entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.
[13.20] Wenn dann der Priester sieht, daß die
Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das
Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn unrein
sprechen; es ist Aussatz, der in dem Geschwür
ausgebrochen ist.
[13.21] Sieht aber der Priester und findet, daß
die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer
ist als die übrige Haut und blaß geworden ist, so soll
er ihn sieben Tage einschließen.
[13.22] Frißt es weiter auf der Haut, so soll er
ihn unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.
[13.23] Bleibt aber der weiße Flecken so stehen
und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe von einem
Geschwür, und der Priester soll ihn rein sprechen.
[13.24] Wenn sich jemand an der Haut verbrennt und
das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
[13.25] und der Priester es besieht und findet das
Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle
erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz,
der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der
Priester unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.
[13.26] Sieht aber der Priester und findet, daß
die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es
nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blaß
geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen,
[13.27] und am siebenten Tage soll er ihn besehen.
Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn
unrein sprechen; es ist eine aussätzige Stelle.
[13.28] Ist aber der Flecken stehengeblieben und
hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blaß
geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals.
Und der Priester soll ihn rein sprechen; denn es ist die
Narbe eines Brandmals.
[13.29] Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf
oder am Bart eine Stelle hat
[13.30] und der Priester die Stelle besieht und
findet, daß sie tiefer aussieht als die übrige Haut und
das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn
unrein sprechen; denn es ist Grind, das ist der Aussatz
des Kopfes oder des Bartes.
[13.31] Sieht aber der Priester, daß der Grind
nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar
dort nicht schwarz ist, soll er ihn sieben Tage
einschließen.
[13.32] Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht
und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und
kein goldgelbes Haar da ist und der Grind nicht tiefer
aussieht als die übrige Haut,
[13.33] so soll er sich scheren, doch so, daß er
die grindige Stelle nicht schere; und der Priester soll
ihn abermals sieben Tage einschließen.
[13.34] Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht
und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat auf
der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,
so soll ihn der Priester rein sprechen; und er soll seine
Kleider waschen, so ist er rein.
[13.35] Frißt aber der Grind weiter auf der Haut,
nachdem er rein gesprochen ist,
[13.36] und der Priester besieht ihn und findet,
daß der Grind weitergefressen hat auf der Haut, so soll
er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind;
denn er ist unrein.
[13.37] Ist es aber vor Augen, daß der Grind
stehengeblieben und schwarzes Haar dort aufgegangen ist,
so ist der Grind heil, und er ist rein. Darum soll ihn
der Priester rein sprechen.
[13.38] Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf
der Haut weiße Flecken entstehen
[13.39] und der Priester besieht es und es sind
blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger
Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist
rein.
[13.40] Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen,
daß er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.
[13.41] Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und
entsteht eine Glatze, so ist er rein.
[13.42] Bildet sich aber an der Glatze eine
weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der
Glatze ausgebrochen.
[13.43] Wenn ihn der Priester nun besieht und
findet, daß eine weißrötliche Erhöhung an seiner
Glatze ist, daß es aussieht wie sonst Aussatz auf der
Haut,
[13.44] so ist er aussätzig und unrein, und der
Priester soll ihn unrein sprechen; er hat Aussatz an
seinem Kopf.
[13.45] Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene
Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt
und soll rufen: Unrein, unrein!
[13.46] Und solange die Stelle an ihm ist, soll er
unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll
außerhalb des Lagers sein.
[13.47] Wenn eine aussätzige Stelle an einem
Kleid ist, es sei wollen oder leinen,
[13.48] an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen
oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder
gemacht wird,
[13.49] und wenn die Stelle grünlich oder
rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder
Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht
ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es
der Priester besehen.
[13.50] Und wenn er die Stelle besehen hat, soll
er es einschließen sieben Tage.
[13.51] Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß
die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder
am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder
macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist
unrein.
[13.52] Und man soll das Kleid verbrennen oder das
Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder
allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist
fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
[13.53] Sieht aber der Priester, daß die Stelle
nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder
am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,
[13.54] so soll er gebieten, daß man das wasche,
woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere
sieben Tage.
[13.55] Und wenn der Priester sieht, nachdem die
Stelle gewaschen ist, daß die Stelle unverändert ist
vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so
ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen;
denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen
oder innen.
[13.56] Wenn aber der Priester sieht, daß die
Stelle verblaßt ist nach dem Waschen, so soll er sie
herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder
Gewirkten.
[13.57] Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am
Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist
es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer
verbrennen, woran solche Stelle ist.
[13.58] Das Kleid aber oder das Gewebte oder
Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und
von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal
waschen, so ist es rein.
[13.59] Das ist das Gesetz über die aussätzigen
Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an
Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie
sie rein oder unrein zu sprechen sind.
14. Kapitel
Gesetz über die Reinigung von Aussätzigen
[14.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[14.2] Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen,
wenn er gereinigt werden soll. Er soll zum Priester
kommen,
[14.3] und der Priester soll aus dem Lager gehen
und feststellen, daß die kranke Stelle am Aussätzigen
heil geworden ist,
[14.4] und soll gebieten, daß man für den, der
zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine
Tiere, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Ysop
[14.5] und soll gebieten, den einen Vogel zu
schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser.
[14.6] Und er soll den lebendigen Vogel nehmen
zusammen mit dem Zedernholz, der scharlachfarbenen Wolle
und dem Ysop und ihn in das Blut des Vogels tauchen, der
über dem frischen Wasser geschlachtet ist,
[14.7] und siebenmal den besprengen, der vom
Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den
lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen.
[14.8] Der aber, der sich reinigt, soll seine
Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich
mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins
Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes
bleiben.
[14.9] Und am siebenten Tage soll er alle seine
Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den
Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll
seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser
abwaschen, so ist er rein.
[14.10] Und am achten Tage soll er zwei Lämmer
nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein
einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feinstes
Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher
Öl.
[14.11] Und der Priester soll den, der sich
reinigt, und dies alles darstellen vor dem HERRN, an der
Tür der Stiftshütte.
[14.12] Und er soll das eine Lamm nehmen und zum
Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides
vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen
[14.13] und danach das Lamm schlachten, wo man das
Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an
heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört
auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein
Hochheiliges.
[14.14] Und der Priester soll von dem Blut des
Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das
Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner
rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten
Fußes.
[14.15] Danach soll er von dem Becher Öl nehmen
und es in seine eigene linke Hand gießen
[14.16] und mit seinem rechten Finger in das Öl
tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl
mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN.
[14.17] Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er
von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich
reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf
den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten
Fußes.
[14.18] Das übrige Öl aber in seiner Hand soll
er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn
entsühnen vor dem HERRN.
[14.19] Dann soll er das Sündopfer zurichten und
den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen
und soll danach das Brandopfer schlachten
[14.20] und soll es auf dem Altar opfern samt dem
Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.
[14.21] Ist er aber arm und vermag nicht so viel
aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum
Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und
ein Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zum
Speisopfer und einen Becher Öl
[14.22] und zwei Turteltauben oder zwei andere
Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer,
die andere als Brandopfer,
[14.23] und bringe sie am achten Tage seiner
Reinigung zum Priester an die Tür der Stiftshütte vor
den HERRN.
[14.24] Da soll der Priester das Lamm des
Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles
schwingen vor dem HERRN
[14.25] und das Lamm des Schuldopfers schlachten,
von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich
reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und
auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große
Zehe seines rechten Fußes
[14.26] und soll von dem Öl in seine eigene linke
Hand gießen
[14.27] und mit seinem rechten Finger von dem Öl,
das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem
HERRN.
[14.28] Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er
von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich
reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und
auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große
Zehe seines rechten Fußes.
[14.29] Das übrige Öl aber in seiner Hand soll
er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu
entsühnen vor dem HERRN,
[14.30] und danach die eine Turteltaube oder
andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,
[14.31] zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer
bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den,
der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.
[14.32] Das ist das Gesetz für den Aussätzigen,
der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung.
[Note: Gesetz über Aussatz an Häusern]
[14.33] Und der HERR redete mit Mose und Aaron und
sprach:
[14.34] Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich
euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause
eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,
[14.35] so soll der kommen, dem das Haus gehört,
es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus,
als sei Aussatz an meinem Hause.
[14.36] Da soll der Priester gebieten, daß sie
das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die
Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im
Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus
zu besehen.
[14.37] Wenn er nun den Ausschlag besieht und
findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder
rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die
Wand,
[14.38] so soll er aus dem Hause herausgehen, an
die Tür treten und das Haus für sieben Tage
verschließen.
[14.39] Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt
und sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat an der
Wand des Hauses,
[14.40] so soll er die Steine ausbrechen lassen,
an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an
einen unreinen Ort werfen.
[14.41] Und das Haus soll man innen ringsherum
abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt
an einen unreinen Ort schütten
[14.42] und andere Steine nehmen und statt jener
einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu
bewerfen.
[14.43] Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und
ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen
und das Haus neu beworfen hat,
[14.44] so soll der Priester hineingehen. Und wenn
er sieht, daß der Ausschlag weitergefressen hat am
Hause, so ist es gewiß ein fressender Aussatz am Hause,
und es ist unrein.
[14.45] Darum soll man das Haus abbrechen, Steine
und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es
hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
[14.46] Und wer in das Haus geht, solange es
verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.
[14.47] Und wer darin schläft oder darin ißt,
der soll seine Kleider waschen.
[14.48] Wenn aber der Priester hineingeht und
sieht, daß der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen
hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein
sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.
[14.49] Und er soll für das Haus zur
Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz,
karmesinfarbene Wolle und Ysop
[14.50] und den einen Vogel schlachten in ein
irdenes Gefäß über frischem Wasser.
[14.51] Und er soll nehmen das Zedernholz, die
karmesinfarbene Wolle, den Ysop und den lebendigen Vogel
und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das
frische Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen
[14.52] und soll so das Haus entsündigen mit dem
Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem
lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und
mit der karmesinfarbenen Wolle
[14.53] und soll den lebendigen Vogel hinaus vor
die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus
entsühnen, so ist es rein.
[14.54] Das ist das Gesetz über alle Arten des
Aussatzes und Grindes, ü
[14.55] ber den Aussatz an Kleidern und Häusern,
ü
[14.56] ber Erhöhungen, Ausschlag und weiße
Flecken,
[14.57] damit man Weisung habe, wann etwas unrein
oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.
15. Kapitel
Gesetz über das Verhalten bei unreinen Ausflüssen
[15.1] Und der HERR redete mit Mose und Aaron und
sprach:
[15.2] Redet mit den Israeliten und sprecht zu
ihnen: Wenn ein Mann an seinem Glied einen Ausfluß hat,
so ist er unrein.
[15.3] Mag sein Glied den Fluß ausfließen lassen
oder nicht, so ist er unrein.
[15.4] Jedes Lager, worauf er liegt, und alles,
worauf er sitzt, wird unrein.
[15.5] Und wer sein Lager anrührt, der soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein
sein bis zum Abend.
[15.6] Und wer sich hinsetzt, wo jener gesessen
hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser
abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
[15.7] Wer ihn anrührt, der soll seine Kleider
waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis
zum Abend.
[15.8] Wenn er seinen Speichel auswirft auf den,
der rein ist, so soll der seine Kleider waschen und sich
mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
[15.9] Auch der Sattel, auf dem er reitet, wird
unrein.
[15.10] Und wer irgend etwas anrührt, das er
unter sich hat, der wird unrein bis zum Abend. Und wer
solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich
mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
[15.11] Und wen er anrührt, ehe er die Hände
gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich
mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
[15.12] Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das
soll man zerbrechen, aber das hölzerne Gefäß soll man
mit Wasser spülen.
[15.13] Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so
soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden
ist, und dann seine Kleider waschen und sich mit frischem
Wasser abwaschen, so ist er rein.
[15.14] Und am achten Tage soll er zwei
Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und vor den
HERRN bringen an die Tür der Stiftshütte und dem
Priester geben.
[15.15] Und der Priester soll die eine zum
Sündopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und ihn
vor dem HERRN entsühnen seines Ausflusses wegen.
[15.16] Wenn einem Mann im Schlaf der Same abgeht,
der soll seinen ganzen Leib mit Wasser abwaschen und
unrein sein bis zum Abend.
[15.17] Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit
solchem Samen befleckt ist, soll abgewaschen werden mit
Wasser, und es soll unrein sein bis zum Abend.
[15.18] Und wenn eine Frau bei einem Manne liegt,
dem der Same abgeht, dann sollen sie sich mit Wasser
abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
[15.19] Wenn eine Frau ihren Blutfluß hat, so
soll sie sieben Tage für unrein gelten. Wer sie
anrührt, der wird unrein bis zum Abend.
[15.20] Und alles, worauf sie liegt, solange sie
ihre Zeit hat, wird unrein, und alles, worauf sie sitzt,
wird unrein.
[15.21] Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine
Kleider waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein
sein bis zum Abend.
[15.22] Und wer irgend etwas anrührt, worauf sie
gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit
Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
[15.23] Und wer etwas anrührt, das auf ihrem
Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat, soll
unrein sein bis zum Abend.
[15.24] Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es
kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage
unrein, und das Lager, darauf er gelegen hat, wird
unrein.
[15.25] Wenn aber eine Frau den Blutfluß eine
lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die
gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein, solange sie
ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie
auch da unrein sein.
[15.26] Jedes Lager, worauf sie liegt die ganze
Zeit ihres Blutflusses, soll gelten wie ihr Lager zu
ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt,
wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer gewöhnlichen
Zeit.
[15.27] Wer davon etwas anrührt, der wird unrein
und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser
abwaschen und unrein sein bis zum Abend.
[15.28] Wird sie aber rein von ihrem Blutfluß, so
soll sie sieben Tage zählen, und danach soll sie rein
sein.
[15.29] Und am achten Tage soll sie zwei
Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen und zum
Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte.
[15.30] Und der Priester soll die eine zum
Sündopfer bereiten und die andere zum Brandopfer und die
Frau entsühnen vor dem HERRN wegen ihres Blutflusses,
der sie unrein macht.
[15.31] Und ihr sollt die Israeliten wegen ihrer
Unreinheit absondern, damit sie nicht sterben in ihrer
Unreinheit, wenn sie meine Wohnung unrein machen, die
mitten unter ihnen ist.
[15.32] Das ist das Gesetz über den, der einen
Ausfluß hat und dem der Same im Schlaf abgeht, daß er
unrein davon wird,
[15.33] und über die, die ihren Blutfluß hat,
und wer sonst einen Ausfluß hat, es sei Mann oder Frau,
und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.
16. Kapitel
Gesetz für den großen Versöhnungstag
(vgl. Kap 23,26-32; 4. Mose 29,7-11; Hebr 9,7-14)
[16.1] Und der HERR redete mit Mose, nachdem die
zwei Söhne Aarons gestorben waren, als sie vor dem HERRN
opferten,
[16.2] und sprach: Sage deinem Bruder Aaron, daß
er nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum gehe hinter den
Vorhang vor den Gnadenthron, der auf der Lade ist, damit
er nicht sterbe; denn ich erscheine in der Wolke über
dem Gnadenthron.
[16.3] Er soll hineingehen mit einem jungen Stier
zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer
[16.4] und soll das heilige leinene Gewand
anlegen, und leinene Beinkleider sollen seine Blöße
bedecken, und er soll sich mit einem leinenen Gürtel
gürten und den leinenen Kopfbund umbinden, denn das sind
die heiligen Kleider; er soll seinen Leib mit Wasser
abwaschen und sie dann anlegen.
[16.5] Und er soll von der Gemeinde der Israeliten
zwei Ziegenböcke entgegennehmen zum Sündopfer und einen
Widder zum Brandopfer.
[16.6] Und Aaron soll einen Stier, sein
Sündopfer, darbringen, daß er für sich und sein Haus
Sühne schaffe,
[16.7] und danach zwei Böcke nehmen und vor den
HERRN stellen an der Tür der Stiftshütte
[16.8] und soll das Los werfen über die zwei
Böcke: ein Los dem HERRN und das andere dem Asasel,
[16.9] und soll den Bock, auf welchen das Los für
den HERRN fällt, opfern zum Sündopfer.
[16.10] Aber den Bock, auf welchen das Los für
Asasel fällt, soll er lebendig vor den HERRN stellen,
daß er über ihm Sühne vollziehe und ihn zu Asasel in
die Wüste schicke.
[16.11] Und Aaron soll den Stier seines
Sündopfers herzubringen und sich und sein Haus
entsühnen und soll ihn schlachten
[16.12] und soll eine Pfanne voll Glut vom Altar
nehmen, der vor dem HERRN steht, und beide Hände voll
zerstoßenen Räucherwerks und es hinein hinter den
Vorhang bringen
[16.13] und das Räucherwerk aufs Feuer tun vor
dem HERRN, daß die Wolke vom Räucherwerk den
Gnadenthron bedecke, der auf der Lade mit dem Gesetz ist,
damit er nicht sterbe.
[16.14] Und soll etwas vom Blut des Stieres nehmen
und es mit seinem Finger gegen den Gnadenthron sprengen;
vor den Gnadenthron aber soll er siebenmal mit seinem
Finger von dem Blut sprengen.
[16.15] Danach soll er den Bock, das Sündopfer
des Volks, schlachten und sein Blut hineinbringen hinter
den Vorhang und soll mit seinem Blut tun, wie er mit dem
Blut des Stieres getan hat, und etwas davon auch sprengen
gegen den Gnadenthron und vor den Gnadenthrona
[16.16] und soll so das Heiligtum entsühnen wegen
der Verunreinigungen der Israeliten und wegen ihrer
Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben. So
soll er tun der Stiftshütte, die bei ihnen ist inmitten
ihrer Unreinheit.
[16.17] Kein Mensch soll in der Stiftshütte sein,
wenn er hineingeht, Sühne zu schaffen im Heiligtum, bis
er herauskommt. So soll er Sühne schaffen für sich und
sein Haus und die ganze Gemeinde Israel.
[16.18] Und er soll hinausgehen zum Altar, der vor
dem HERRN steht, und ihn entsühnen und soll vom Blut des
Stieres und vom Blut des Bockes nehmen und es ringsum an
die Hörner des Altars streichen
[16.19] und soll mit seinem Finger vom Blut darauf
sprengen siebenmal und ihn reinigen und heiligen von den
Verunreinigungen der Israeliten.
[16.20] Und wenn er die Entsühnung des Heiligtums
vollbracht hat, der Stiftshütte und des Altars, so soll
er den lebendigen Bock herzubringen.
[16.21] Dann soll Aaron seine beiden Hände auf
dessen Kopf legen und über ihm bekennen alle Missetat
der Israeliten und alle ihre Übertretungen, mit denen
sie sich versündigt haben, und soll sie dem Bock auf den
Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereit steht, in
die Wüste bringen lassen,
[16.22] daß also der Bock alle ihre Missetat auf
sich nehme und in die Wildnis trage; und man lasse ihn in
der Wüste.
[16.23] Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen
und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er
in das Heiligtum ging, und sie dort lassen,
[16.24] und er soll sich mit Wasser abwaschen an
heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und
wieder hinausgehen und sein Brandopfer und des Volkes
Brandopfer darbringen und sich und das Volk entsühnen
[16.25] und das Fett vom Sündopfer auf dem Altar
in Rauch aufgehen lassen.
[16.26] Der Mann aber, der den Bock für Asasel
hinausgebracht hat, soll seine Kleider waschen und sich
mit Wasser abwaschen und erst danach ins Lager kommen.
[16.27] Und den jungen Stier und den Bock vom
Sündopfer, deren Blut in das Heiligtum zur Entsühnung
gebracht wurde, soll man hinausschaffen vor das Lager und
mit Feuer verbrennen samt Fell, Fleisch und Mist.
[16.28] Und der sie verbrennt, soll seine Kleider
waschen und sich mit Wasser abwaschen und erst danach ins
Lager kommen.
[16.29] Auch soll euch dies eine ewige Ordnung
sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr
fasten und keine Arbeit tun, weder ein Einheimischer noch
ein Fremdling unter euch.
[16.30] Denn an diesem Tage geschieht eure
Entsühnung, daß ihr gereinigt werdet; von allen euren
Sünden werdet ihr gereinigt vor dem HERRN.
[16.31] Darum soll es euch ein hochheiliger Sabbat
sein, und ihr sollt fasten. Eine ewige Ordnung sei das.
[16.32] Es soll aber solche Entsühnung schaffen
ein Priester, den man gesalbt und dessen Hände man
gefüllt hat, daß er Priester sei an seines Vaters
Statt. Und er soll die leinenen Kleider anlegen, die
heiligen Kleider,
[16.33] und soll so entsühnen das Allerheiligste,
die Stiftshütte, den Altar, die Priester und alles Volk
der Gemeinde.
[16.34] Das soll euch eine ewige Ordnung sein,
daß ihr Israel einmal im Jahr entsühnt wegen aller
seiner Sünden. Und Aaron tat, wie der HERR es Mose
geboten hatte.
17. Kapitel
[17.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[17.2] Sage Aaron und seinen Söhnen und allen
Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist's, was der HERR
geboten hat.
[17.3] Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein
Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen
vor dem Lager
[17.4] und sie nicht vor die Tür der Stiftshütte
bringt, daß sie dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor
der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld
angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein
solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
[17.5] Darum sollen die Israeliten ihre
Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen,
dem HERRN bringen vor die Tür der Stiftshütte zum
Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN opfern.
[17.6] Und der Priester soll das Blut an den Altar
des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das
Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für
den HERRN.
[17.7] Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den
Feldgeistern opfern, mit denen sie Abgötterei treiben.
Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu
Geschlecht.
[17.8] Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem
Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch
sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt
[17.9] und bringt es nicht vor die Tür der
Stiftshütte, um es dem HERRN zu opfern, der wird
ausgerottet werden aus seinem Volk.
[17.10] Und wer vom Haus Israel oder von den
Fremdlingen unter euch irgendwelches Blut ißt, gegen den
will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk
ausrotten.
[17.11] Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich
habe es euch für den Altar gegeben, daß ihr damit
entsühnt werdet. Denn das Blut ist die Entsühnung, weil
das Leben in ihm ist.
[17.12] Darum habe ich den Israeliten gesagt:
Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling,
der unter euch wohnt.
[17.13] Und wer vom Haus Israel oder von den
Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen
Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut
ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.
[17.14] Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut,
und ich habe den Israeliten gesagt: Ihr sollt keines
Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem
Blut. Wer es ißt, der wird ausgerottet werden.
[17.15] Und wer ein gefallenes oder zerrissenes
Tier ißt, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der
soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und
unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein.
[17.16] Wenn er seine Kleider nicht wäscht und
sich nicht abwäscht, so muß er seine Schuld tragen.
18. Kapitel
Verbot geschlechtlicher Verirrungen
[18.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[18.2] Rede mit den Israeliten und sprich zu
ihnen: Ich bin der HERR, euer Gott.
[18.3] Ihr sollt nicht tun nach der Weise des
Landes Ägypten, darin ihr gewohnt habt, auch nicht nach
der Weise des Landes Kanaan, wohin ich euch führen will.
Ihr sollt auch nicht nach ihren Satzungen wandeln,
[18.4] sondern nach meinen Rechten sollt ihr tun
und meine Satzungen sollt ihr halten, daß ihr darin
wandelt; ich bin der HERR, euer Gott.
[18.5] Darum sollt ihr meine Satzungen halten und
meine Rechte. Denn der Mensch, der sie tut, wird durch
sie leben; ich bin der HERR.
[18.6] Keiner unter euch soll sich irgendwelchen
Blutsverwandten nahen, um mit ihnen geschlechtlichen
Umgang zu haben; ich bin der HERR.
[18.7] Du sollst mit deinem Vater und deiner
leiblichen Mutter nicht Umgang haben. Es ist deine
Mutter, darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben.
[18.8] Du sollst mit der Frau deines Vaters nicht
Umgang haben; denn damit schändest du deinen Vater.
[18.9] Du sollst mit deiner Schwester, die deines
Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, sie sei in oder
außer der Ehe geboren, nicht Umgang haben.
[18.10] Du sollst mit der Tochter deines Sohnes
oder deiner Tochter nicht Umgang haben, damit schändest
du dich selbst.
[18.11] Du sollst mit der Tochter der Frau deines
Vaters, die deinem Vater geboren ist und deine Schwester
ist, nicht Umgang haben.
[18.12] Du sollst mit der Schwester deines Vaters
nicht Umgang haben; denn sie ist deines Vaters
Blutsverwandte.
[18.13] Du sollst mit der Schwester deiner Mutter
nicht Umgang haben; denn sie ist deiner Mutter
Blutsverwandte.
[18.14] Du sollst den Bruder deines Vaters nicht
damit schänden, daß du seine Frau nimmst; denn sie ist
deine Verwandte.
[18.15] Du sollst mit deiner Schwiegertochter
nicht Umgang haben, denn sie ist deines Sohnes Frau;
darum sollst du nicht mit ihr Umgang haben.
[18.16] Du sollst mit der Frau deines Bruders
nicht Umgang haben; denn damit schändest du deinen
Bruder.
[18.17] Du sollst nicht mit einer Frau und mit
ihrer Tochter Umgang haben, noch mit ihres Sohnes Tochter
oder ihrer Tochter Tochter; denn sie sind ihre
Blutsverwandten, und es ist eine Schandtat.
[18.18] Du sollst die Schwester deiner Frau nicht
zur Nebenfrau nehmen und mit ihr Umgang haben, solange
deine Frau noch lebt.
[18.19] Du sollst nicht zu einer Frau gehen,
solange sie ihre Tage hat, um in ihrer Unreinheit mit ihr
Umgang zu haben.
[18.20] Du sollst auch nicht bei der Frau deines
Nächsten liegen, daß du an ihr nicht unrein werdest.
[18.21] Du sollst auch nicht eins deiner Kinder
geben, daß es dem Moloch geweiht werde, damit du nicht
entheiligst den Namen deines Gottes; ich bin der HERR.
[18.22] Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie
bei einer Frau; es ist ein Greuel.
[18.23] Du sollst auch bei keinem Tier liegen,
daß du an ihm unrein werdest. Und keine Frau soll mit
einem Tier Umgang haben; es ist ein schändlicher Frevel.
[18.24] Ihr sollt euch mit nichts dergleichen
unrein machen; denn mit alledem haben sich die Völker
unrein gemacht, die ich vor euch her vertreiben will.
[18.25] Das Land wurde dadurch unrein, und ich
suchte seine Schuld an ihm heim, daß das Land seine
Bewohner ausspie.
[18.26] Darum haltet meine Satzungen und Rechte
und tut keine dieser Greuel, weder der Einheimische noch
der Fremdling unter euch -
[18.27] denn alle solche Greuel haben die Leute
dieses Landes getan, die vor euch waren, und haben das
Land unrein gemacht -,
[18.28] damit nicht auch euch das Land ausspeie,
wenn ihr es unrein macht, wie es die Völker ausgespien
hat, die vor euch waren.
[18.29] Denn alle, die solche Greuel tun, werden
ausgerottet werden aus ihrem Volk.
[18.30] Darum haltet meine Satzungen, daß ihr
nicht tut nach den schändlichen Sitten derer, die vor
euch waren, und dadurch unrein werdet; ich bin der HERR,
euer Gott.
19. Kapitel
Gesetze zur Heiligung des täglichen Lebens
[19.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[19.2] Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten
und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin
heilig, der HERR, euer Gott.
[19.3] Ein jeder fürchte seine Mutter und seinen
Vater. Haltet meine Feiertage; ich bin der HERR, euer
Gott.
[19.4] Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden
und sollt euch keine gegossenen Götter machen; ich bin
der HERR, euer Gott.
[19.5] Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer
bringen wollt, sollt ihr es so opfern, daß es euch
wohlgefällig macht.
[19.6] Ihr sollt es an dem Tag essen, an dem ihr's
opfert, und am nächsten Tage. Was aber bis zum dritten
Tag übrigbleibt, soll man mit Feuer verbrennen.
[19.7] Wird aber am dritten Tage davon gegessen,
so ist es ein Greuel und wird nicht wohlgefällig sein;
[19.8] und wer davon ißt, muß seine Schuld
tragen, weil er das Heilige des HERRN entheiligt hat, und
ein solcher Mensch wird ausgerottet werden aus seinem
Volk.
[19.9] Wenn du dein Land aberntest, sollst du
nicht alles bis an die Ecken deines Feldes abschneiden,
auch nicht Nachlese halten.
[19.10] Auch sollst du in deinem Weinberg nicht
Nachlese halten noch die abgefallenen Beeren auflesen,
sondern dem Armen und Fremdling sollst du es lassen; ich
bin der HERR, euer Gott.
[19.11] Ihr sollt nicht stehlen noch lügen noch
betrügerisch handeln einer mit dem andern.
[19.12] Ihr sollt nicht falsch schwören bei
meinem Namen und den Namen eures Gottes nicht
entheiligen; ich bin der HERR.
[19.13] Du sollst deinen Nächsten nicht
bedrücken noch berauben. Es soll des Tagelöhners Lohn
nicht bei dir bleiben bis zum Morgen.
[19.14] Du sollst dem Tauben nicht fluchen und
sollst vor den Blinden kein Hindernis legen, denn du
sollst dich vor deinem Gott fürchten; ich bin der HERR.
[19.15] Du sollst nicht unrecht handeln im
Gericht: du sollst den Geringen nicht vorziehen, aber
auch den Großen nicht begünstigen, sondern du sollst
deinen Nächsten recht richten.
[19.16] Du sollst nicht als Verleumder umhergehen
unter deinem Volk. Du sollst auch nicht auftreten gegen
deines Nächsten Leben; ich bin der HERR.
[19.17] Du sollst deinen Bruder nicht hassen in
deinem Herzen, sondern du sollst deinen Nächsten
zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld auf dich
ladest.
[19.18] Du sollst dich nicht rächen noch Zorn
bewahren gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen
Nächsten lieben wie dich selbst; ich bin der HERR.
[19.19] Meine Satzungen sollt ihr halten: Laß
nicht zweierlei Art unter deinem Vieh sich paaren und
besäe dein Feld nicht mit zweierlei Samen und lege kein
Kleid an, das aus zweierlei Faden gewebt ist.
[19.20] Wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die
eine leibeigne Magd ist und einem Mann zur Ehe bestimmt,
doch nicht losgekauft oder freigelassen ist, so soll das
bestraft werden. Aber sie sollen nicht sterben, denn sie
ist nicht frei gewesen.
[19.21] Der Mann soll aber als seine Buße dem
HERRN vor die Tür der Stiftshütte einen Widder zum
Schuldopfer bringen;
[19.22] und der Priester soll ihn entsühnen mit
dem Schuldopfer vor dem HERRN wegen der Sünde, die er
getan hat, so wird ihm Gott seine Sünde vergeben, die er
getan hat.
[19.23] Wenn ihr in das Land kommt und allerlei
Bäume pflanzt, von denen man ißt, so laßt ihre ersten
Früchte stehen, als wären sie unrein wie
Unbeschnittene. Drei Jahre lang sollt ihr die Früchte
als unrein ansehen, daß ihr sie nicht eßt;
[19.24] im vierten Jahr sollen alle ihre Früchte
unter Jubel dem HERRN geweiht werden;
[19.25] erst im fünften Jahr sollt ihr die
Früchte essen, damit ihr künftig um so reicheren Ertrag
einsammelt; ich bin der HERR, euer Gott.
[19.26] Ihr sollt nichts essen, in dem noch Blut
ist. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben.
[19.27] Ihr sollt euer Haar am Haupt nicht
rundherum abschneiden noch euren Bart stutzen.
[19.28] Ihr sollt um eines Toten willen an eurem
Leibe keine Einschnitte machen noch euch Zeichen
einätzen; ich bin der HERR.
[19.29] Du sollst deine Tochter nicht zur Hurerei
anhalten, daß nicht das Land Hurerei treibe und werde
voll Schandtat.
[19.30] Meine Feiertage haltet und fürchtet mein
Heiligtum; ich bin der HERR.
[19.31] Ihr sollt euch nicht wenden zu den
Geisterbeschwörern und Zeichendeutern und sollt sie
nicht befragen, daß ihr nicht an ihnen unrein werdet;
ich bin der HERR, euer Gott.
[19.32] Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen
und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem
Gott; ich bin der HERR.
[19.33] Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem
Lande, den sollt ihr nicht bedrücken.
[19.34] Er soll bei euch wohnen wie ein
Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie
dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in
Ägyptenland. Ich bin der HERR, euer Gott.
[19.35] Ihr sollt nicht unrecht handeln im
Gericht, mit der Elle, mit Gewicht, mit Maß.
[19.36] Rechte Waage, rechtes Gewicht, rechter
Scheffel und rechtes Maß sollen bei euch sein; ich bin
der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt
hat,
[19.37] daß ihr alle meine Satzungen und alle
meine Rechte haltet und tut; ich bin der HERR.
20. Kapitel
Strafbestimmungen für schwere Sünden
[20.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[20.2] Sage zu den Israeliten: Wer unter den
Israeliten oder den Fremdlingen in Israel eins seiner
Kinder dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das
Volk des Landes soll ihn steinigen.
[20.3] Und ich will mein Antlitz kehren gegen
einen solchen Menschen und will ihn aus seinem Volk
ausrotten, weil er dem Moloch eins seiner Kinder gegeben
und mein Heiligtum unrein gemacht und meinen heiligen
Namen entheiligt hat.
[20.4] Und wenn das Volk des Landes bei dem
Menschen durch die Finger sehen würde, der eins seiner
Kinder dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötet,
[20.5] so will doch ich mein Antlitz gegen diesen
Menschen kehren und gegen sein Geschlecht und will ihn
und alle, die wie er mit dem Moloch Abgötterei getrieben
haben, aus ihrem Volk ausrotten.
[20.6] Wenn sich jemand zu den Geisterbeschwörern
und Zeichendeutern wendet, daß er mit ihnen Abgötterei
treibt, so will ich mein Antlitz gegen ihn kehren und
will ihn aus seinem Volk ausrotten.
[20.7] Darum heiligt euch und seid heilig; denn
ich bin der HERR, euer Gott.
[20.8] Und haltet meine Satzungen und tut sie; ich
bin der HERR, der euch heiligt.
[20.9] Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht,
der soll des Todes sterben. Seine Blutschuld komme über
ihn, weil er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht
hat.
[20.10] Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau
seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben,
Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines
Nächsten die Ehe gebrochen hat.
[20.11] Wenn jemand mit der Frau seines Vaters
Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen
beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie.
[20.12] Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter
Umgang pflegt, so sollen sie beide des Todes sterben,
denn sie haben einen schändlichen Frevel begangen; ihr
Blut lastet auf ihnen.
[20.13] Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei
einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und
sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf
ihnen.
[20.14] Wenn jemand eine Frau nimmt und ihre
Mutter dazu, der hat eine Schandtat begangen; man soll
ihn mit Feuer verbrennen und die beiden Frauen auch,
damit keine Schandtat unter euch sei.
[20.15] Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der
soll des Todes sterben, und auch das Tier soll man
töten.
[20.16] Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht,
um mit ihm Umgang zu haben, so sollst du sie töten und
das Tier auch. Des Todes sollen sie sterben; ihre
Blutschuld komme über sie.
[20.17] Wenn jemand seine Halbschwester nimmt,
seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und sie
miteinander Umgang haben, so ist das Blutschande; sie
sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks. Er
hat mit seiner Schwester Umgang gehabt; sie sollen ihre
Schuld tragen.
[20.18] Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur
Zeit ihrer Tage und mit ihr Umgang hat und so den Brunnen
ihres Blutes aufdeckt und sie den Brunnen ihres Blutes
aufdeckt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet
werden.
[20.19] Mit der Schwester deiner Mutter und mit
der Schwester deines Vaters sollst du nicht Umgang haben.
Wer das tut, schändet seine Blutsverwandte; sie sollen
ihre Schuld tragen.
[20.20] Wenn jemand mit der Frau seines Oheims
Umgang hat, der hat seinen Oheim geschändet. Sie sollen
ihre Schuld tragen; ohne Kinder sollen sie sterben.
[20.21] Wenn jemand die Frau seines Bruders nimmt,
so ist das eine abscheuliche Tat. Sie sollen ohne Kinder
sein, denn er hat damit seinen Bruder geschändet.
[20.22] So haltet nun alle meine Satzungen und
meine Rechte und tut danach, auf daß euch nicht das Land
ausspeie, in das ich euch führen will, damit ihr darin
wohnet.
[20.23] Und wandelt nicht in den Satzungen der
Völker, die ich vor euch her vertreiben werde. Denn das
alles haben sie getan, und ich habe einen Ekel an ihnen
gehabt.
[20.24] Euch aber sagte ich: Ihr Land soll euch
zufallen; und ich will es euch zum Erbe geben, ein Land,
darin Milch und Honig fließt. Ich bin der HERR, euer
Gott, der euch von den Völkern abgesondert hat,
[20.25] daß ihr auch absondern sollt das reine
Vieh vom unreinen und die unreinen Vögel von den reinen
und euch nicht unrein machet an Vieh, an Vögeln und an
allem, was auf Erden kriecht, das ich abgesondert habe,
daß es euch unrein sei.
[20.26] Darum sollt ihr mir heilig sein; denn ich,
der HERR, bin heilig, der euch abgesondert hat von den
Völkern, daß ihr mein wäret.
[20.27] Wenn ein Mann oder eine Frau Geister
beschwören oder Zeichen deuten kann, so sollen sie des
Todes sterben; man soll sie steinigen; ihre Blutschuld
komme über sie.
21. Kapitel
Gesetz für die Priester
[21.1] Und der HERR sprach zu Mose: Sage den
Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: Ein
Priester soll sich an keinem Toten seines Volks unrein
machen
[21.2] außer an seinen nächsten Blutsverwandten:
an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an
seiner Tochter, an seinem Bruder
[21.3] und an seiner Schwester, die noch Jungfrau
und noch bei ihm ist, die keines Mannes Frau gewesen ist.
An deren Leiche darf er sich unrein machen.
[21.4] Sonst soll er sich nicht unrein machen an
irgendeinem, der ihm zugehört unter seinem Volk; er
würde sich entheiligen.
[21.5] Sie sollen auch keine Glatze scheren auf
ihrem Haupt noch ihren Bart stutzen und an ihrem Leibe
kein Mal einschneiden.
[21.6] Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht
entheiligen den Namen ihres Gottes, denn sie opfern die
Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes; darum
sollen sie heilig sein.
[21.7] Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch
eine, die nicht mehr Jungfrau ist oder die von ihrem Mann
verstoßen ist; denn sie sind heilig ihrem Gott.
[21.8] Darum sollst du den Priester heilig halten,
denn er opfert die Speise deines Gottes. Er soll dir
heilig sein; denn ich bin heilig, der HERR, der euch
heiligt.
[21.9] Wenn eines Priesters Tochter sich durch
Hurerei entheiligt, so soll man sie mit Feuer verbrennen;
denn sie hat ihren Vater entheiligt.
[21.10] Wer Hoherpriester ist unter seinen
Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und
dessen Hand gefüllt ist und der angezogen ist mit den
heiligen Kleidern, der soll sein Haupthaar nicht wirr
hängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen
[21.11] und soll zu keinem Toten kommen und soll
sich weder an Vater noch an Mutter unrein machen.
[21.12] Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen,
daß er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes;
denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm.
Ich bin der HERR.
[21.13] Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen,
[21.14] keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte
oder Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zur
Frau nehmen,
[21.15] damit er seine Nachkommen nicht entheilige
unter seinem Volk; denn ich bin der HERR, der ihn
heiligt.
[21.16] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[21.17] Sage zu Aaron: Wenn einer deiner
Nachkommen in künftigen Geschlechtern einen Fehler hat,
der soll nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes
zu opfern.
[21.18] Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll
herzutreten, er sei blind, lahm, mit einem entstellten
Gesicht, mit irgendeiner Mißbildung
[21.19] oder wer einen gebrochenen Fuß oder eine
gebrochene Hand hat
[21.20] oder bucklig oder verkümmert ist oder wer
einen weißen Fleck im Auge hat oder Krätze oder
Flechten oder beschädigte Hoden hat.
[21.21] Wer nun unter Aarons, des Priesters,
Nachkommen einen Fehler an sich hat, der soll nicht
herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN; denn er
hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die
Speise seines Gottes zu opfern.
[21.22] Doch essen darf er die Speise seines
Gottes, vom Heiligen und vom Hochheiligen.
[21.23] Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch
zum Altar nahen, weil ein Fehler an ihm ist, damit er
nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR,
der sie heiligt.
[21.24] Mose aber sagte dies zu Aaron und zu
seinen Söhnen und zu allen Israeliten.
22. Kapitel
Gesetz über den Genuß der Opfergaben
[22.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[22.2] Sage Aaron und seinen Söhnen, daß sie
achtsam seien mit dem Heiligen der Israeliten, den Gaben,
die sie mir heiligen, damit sie meinen heiligen Namen
nicht entheiligen. Ich bin der HERR.
[22.3] So sage ihnen nun für ihre Nachkommen: Wer
von euren Nachkommen herzutritt zu dem Heiligen, das die
Israeliten dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an
sich, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz. Ich
bin der HERR.
[22.4] Wer von den Nachkommen Aarons aussätzig
ist oder einen Ausfluß hat, der soll nicht essen von dem
Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer etwa einen
anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder
wem der Same abgeht im Schlaf,
[22.5] und wer irgendein Gewürm anrührt, wodurch
er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein
wird, oder irgend etwas, was ihn unrein macht,
[22.6] wer deren eins anrührt, der ist unrein bis
zum Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern
soll zuvor seinen Leib mit Wasser abwaschen.
[22.7] Und wenn die Sonne untergegangen ist, so
ist er rein. Dann darf er davon essen, denn es ist seine
Nahrung.
[22.8] Ein verendetes oder zerrissenes Tier soll
er nicht essen, damit er nicht unrein daran werde. Ich
bin der HERR.
[22.9] Darum sollen sie meine Satzungen halten,
daß sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben,
wenn sie sich entheiligen. Ich bin der HERR, der sie
heiligt.
[22.10] Kein Fremder soll von dem Heiligen essen
noch des Priesters Beisasse noch sein Tagelöhner.
[22.11] Wenn aber der Priester einen Sklaven für
Geld kauft, so darf der davon essen. Und der Sklave, der
ihm in seinem Hause geboren wird, der darf auch von
seiner Speise essen.
[22.12] Wenn aber des Priesters Tochter die Frau
eines Mannes wird, der nicht aus einer priesterlichen
Sippe ist, so soll sie nicht von der heiligen Opfergabe
essen.
[22.13] Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen
und hat keine Kinder und kehrt zurück in ihres Vaters
Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie in
ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen.
[22.14] Wer aus Versehen von dem Heiligen ißt,
der soll den fünften Teil dazutun und ihn dem Priester
geben samt dem Heiligen.
[22.15] Denn die Priester sollen nicht entheiligen
lassen das Heilige der Israeliten, die Opfergabe für den
HERRN,
[22.16] und dadurch die Israeliten mit Schuld
beladen, daß diese ihr Geheiligtes essen; denn ich bin
der HERR, der sie heiligt.
[22.17] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[22.18] Sage Aaron und seinen Söhnen und allen
Israeliten: Wer aus dem Hause Israel oder von den
Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen will, es sei
auf ein Gelübde hin oder aus freiem Willen, was sie dem
HERRN als Brandopfer darbringen wollen, -
[22.19] damit es euch wohlgefällig mache, soll es
ein männliches Tier sein, ohne Fehler, von Rindern oder
Schafen oder Ziegen.
[22.20] Alles, was einen Fehler hat, sollt ihr
nicht opfern, denn es wird euch nicht wohlgefällig
machen.
[22.21] Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN
darbringen will, um ein Gelübde zu erfüllen oder aus
freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so soll das ohne
Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei. Es soll
keinen Fehler haben.
[22.22] Ist es blind oder hat es ein gebrochenes
Glied oder eine Wunde oder ein Geschwür oder Krätze
oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN nicht opfern und
davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN.
[22.23] Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu
kurze Glieder haben, magst du aus freiem Willen opfern,
aber für ein Gelübde sind sie nicht wohlgefällig.
[22.24] Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum
Opfer bringen, dem die Hoden zerdrückt oder zerschlagen
oder zerrissen oder ausgeschnitten sind. So etwas sollt
ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun.
[22.25] Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der
Hand eines Ausländers nehmen und als Speise eures Gottes
opfern; denn sie taugen nicht und haben einen Fehler.
Darum wird es euch nicht wohlgefällig machen.
[Note: Weitere Opfergesetze]
[22.26] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[22.27] Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege
geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner
Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man's
dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig.
[22.28] Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit
seinem Jungen an einem Tage schlachten.
[22.29] Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer
darbringen wollt, das euch wohlgefällig macht,
[22.30] so sollt ihr's an demselben Tage essen und
sollt nichts übrig behalten bis zum Morgen; ich bin der
HERR.
[22.31] Darum haltet meine Gebote und tut danach;
ich bin der HERR.
[22.32] Entheiliget nicht meinen heiligen Namen,
damit ich geheiligt werde unter den Israeliten; ich bin
der HERR, der euch heiligt,
[22.33] der euch aus Ägyptenland geführt hat, um
euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.
23. Kapitel
Gesetze über den Sabbat und die jährlichen Feste
[23.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[23.2] Sage den Israeliten und sprich zu ihnen:
Dies sind die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als
heilige Versammlungen; dies sind meine Feste:
[23.3] Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente
Tag aber ist ein feierlicher Sabbat, heilige Versammlung.
Keine Arbeit sollt ihr an ihm tun; denn es ist ein Sabbat
für den HERRN, überall, wo ihr wohnt.
[23.4] Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr
ausrufen sollt als heilige Versammlungen an ihren Tagen:
[23.5] Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen
Abend ist des HERRN Passa.
[23.6] Und am fünfzehnten desselben Monats ist
das Fest der ungesäuerten Brote für den HERRN; da sollt
ihr sieben Tage ungesäuertes Brot essen.
[23.7] Am ersten Tage sollt ihr eine heilige
Versammlung halten; da sollt ihr keine Arbeit tun.
[23.8] Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN
Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage soll wieder eine
heilige Versammlung sein; da sollt ihr auch keine Arbeit
tun.
[23.9] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[23.10] Sage den Israeliten und sprich zu ihnen:
Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und
es aberntet, so sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte zu
dem Priester bringen.
[23.11] Der soll die Garbe als Schwingopfer
schwingen vor dem HERRN, daß sie euch wohlgefällig
mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach dem
Sabbat.
[23.12] Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe
geschwungen wird, ein Brandopfer dem HERRN bringen von
einem einjährigen Schaf, ohne Fehler,
[23.13] samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes
Mehl, mit Öl vermengt, als ein Feueropfer für den HERRN
zum lieblichen Geruch; dazu das Trankopfer: eine viertel
Kanne Wein.
[23.14] Und ihr sollt von der neuen Ernte kein
Brot noch geröstete oder frische Körner essen, bis zu
dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe bringt. Das soll
eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall,
wo ihr wohnt.
[23.15] Danach sollt ihr zählen vom Tage nach dem
Sabbat, da ihr die Garbe als Schwingopfer darbrachtet,
sieben ganze Wochen.
[23.16] Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat,
nämlich fünfzig Tage, sollt ihr zählen und dann ein
neues Speisopfer dem HERRN opfern.
[23.17] Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote
bringen als Schwingopfer, von zwei Zehnteln feinstem
Mehl, gesäuert und gebacken, als Erstlingsgabe für den
HERRN.
[23.18] Und ihr sollt herzubringen neben eurem
Brot sieben einjährige Schafe ohne Fehler und einen
jungen Stier und zwei Widder - das soll des HERRN
Brandopfer sein - mit ihren Speisopfern und Trankopfern
als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN.
[23.19] Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum
Sündopfer und zwei einjährige Schafe zum Dankopfer.
[23.20] Und der Priester soll sie als Schwingopfer
schwingen samt den Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das
alles soll als ein Schwingopfer dem HERRN heilig sein und
dem Priester gehören.
[23.21] Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige
Versammlung ausrufen; keine Arbeit sollt ihr tun. Eine
ewige Ordnung soll das sein bei euren Nachkommen,
überall, wo ihr wohnt.
[23.22] Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt
ihr nicht alles bis an die Ecken des Feldes abschneiden,
auch nicht Nachlese halten, sondern sollt es den Armen
und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.
[23.23] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[23.24] Sage zu den Israeliten: Am ersten Tage des
siebenten Monats sollt ihr Ruhetag halten mit
Posaunenblasen zum Gedächtnis, eine heilige Versammlung.
[23.25] Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt
dem HERRN Feueropfer darbringen.
[23.26] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[23.27] Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat
ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige
Versammlung halten und fasten und dem HERRN Feueropfer
darbringen
[23.28] und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage,
denn es ist der Versöhnungstag, daß ihr entsühnt
werdet vor dem HERRN, eurem Gott.
[23.29] Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der
wird aus seinem Volk ausgerottet werden.
[23.30] Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit
tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk.
[23.31] Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll
eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall,
wo ihr wohnt.
[23.32] Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein,
und ihr sollt fasten. Am neunten Tage des Monats, am
Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten, vom Abend an bis
wieder zum Abend.
[23.33] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[23.34] Sage zu den Israeliten: Am fünfzehnten
Tage dieses siebenten Monats ist das Laubhüttenfest für
den HERRN, sieben Tage lang.
[23.35] Am ersten Tage soll eine heilige
Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr tun.
[23.36] Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer
darbringen. Am achten Tage sollt ihr wieder eine heilige
Versammlung halten und sollt Feueropfer dem HERRN
darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine Arbeit
sollt ihr tun.
[23.37] Das sind die Feste des HERRN, die ihr als
heilige Versammlungen ausrufen sollt, um dem HERRN
Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speisopfer,
Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage,
[23.38] abgesehen von den Sabbaten des HERRN und
euren andern Gaben und Gelübden und freiwilligen Gaben,
die ihr dem HERRN gebt.
[23.39] Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats,
wenn ihr die Früchte des Landes einbringt, sollt ihr ein
Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage
ist Ruhetag und am achten Tage ist auch Ruhetag.
[23.40] Ihr sollt am ersten Tage Früchte nehmen
von schönen Bäumen, Palmwedel und Zweige von
Laubbäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein
vor dem HERRN, eurem Gott,
[23.41] und sollt das Fest dem HERRN halten
jährlich sieben Tage lang. Das soll eine ewige Ordnung
sein bei euren Nachkommen, daß sie im siebenten Monat so
feiern.
[23.42] Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten
wohnen. Wer einheimisch ist in Israel, soll in
Laubhütten wohnen,
[23.43] daß eure Nachkommen wissen, wie ich die
Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus
Ägyptenland führte. Ich bin der HERR, euer Gott.
[23.44] Und Mose tat den Israeliten die Feste des
HERRN kund.
24. Kapitel
Gesetze über die Lampen und Schaubrote
[24.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[24.2] Gebiete den Israeliten, daß sie zu dir
bringen reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den
Leuchter, daß man beständig Lampen aufsetzen kann.
[24.3] Außen vor dem Vorhang, der vor der Lade
mit dem Gesetz hängt, in der Stiftshütte soll Aaron den
Leuchter herrichten, daß er vom Abend bis zum Morgen
beständig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige
Ordnung bei euren Nachkommen.
[24.4] Er soll die Lampen auf dem Leuchter von
feinem Gold herrichten, daß sie vor dem HERRN beständig
leuchten.
[24.5] Und du sollst feinstes Mehl nehmen und
davon zwölf Brote backen - zwei Zehntel soll ein Brot
haben -
[24.6] und sollst sie legen in zwei Reihen, je
sechs in einer Reihe, auf den Tisch von feinem Gold vor
dem HERRN.
[24.7] Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch,
daß er als Gedenkopfer bei den Broten sei, ein
Feueropfer für den HERRN.
[24.8] An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor
dem HERRN als beständige Gabe der Israeliten, eine
Ordnung für immer,
[24.9] und sie sollen Aaron und seinen Söhnen
gehören. Die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn
als ein Hochheiliges von den Opfern des HERRN gehören
sie Aaron als ewiges Recht.
[24.10] Es ging aber der Sohn einer israelitischen
Frau und eines ägyptischen Mannes mitten unter die
Israeliten und zankte sich im Lager mit einem
israelitischen Mann
[24.11] und lästerte den Namen des HERRN und
fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose - seine Mutter aber
hieß Schelomit, eine Tochter Dibris vom Stamm Dan -
[24.12] und legten ihn gefangen, bis ihnen klare
Antwort würde durch den Mund des HERRN.
[24.13] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[24.14] Führe den Flucher hinaus vor das Lager
und laß alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein
Haupt legen und laß die ganze Gemeinde ihn steinigen
[24.15] und sage zu den Israeliten: Wer seinem
Gott flucht, der soll seine Schuld tragen.
[24.16] Wer des HERRN Namen lästert, der soll des
Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob
Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert,
soll sterben.
[24.17] Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der
soll des Todes sterben.
[24.18] Wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der
soll's ersetzen, Leben um Leben.
[24.19] Und wer seinen Nächsten verletzt, dem
soll man tun, wie er getan hat,
[24.20] Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um
Zahn; wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm
auch tun.
[24.21] Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll's
erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll
sterben.
[24.22] Es soll ein und dasselbe Recht unter euch
sein für den Fremdling wie für den Einheimischen; ich
bin der HERR, euer Gott.
[24.23] Mose aber sagte es den Israeliten, und sie
führten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten
ihn. So taten die Israeliten, wie der HERR es Mose
geboten hatte.
25. Kapitel
Gesetz über Sabbatjahr und Erlaßjahr
[25.1] Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge
Sinai:
[25.2] Rede mit den Israeliten und sprich zu
ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben
werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern.
[25.3] Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und
sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und die Früchte
einsammeln,
[25.4] aber im siebenten Jahr soll das Land dem
HERRN einen feierlichen Sabbat halten; da sollst du dein
Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden.
[25.5] Was von selber nach deiner Ernte wächst,
sollst du nicht ernten, und die Trauben, die ohne deine
Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein Sabbatjahr des
Landes soll es sein.
[25.6] Was das Land während seines Sabbats
trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht und
deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse, die bei
dir weilen,
[25.7] dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all
sein Ertrag soll zur Nahrung dienen.
[25.8] Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre,
siebenmal sieben Jahre, daß die Zeit der sieben
Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache.
[25.9] Da sollst du die Posaune blasen lassen
durch euer ganzes Land am zehnten Tage des siebenten
Monats, am Versöhnungstag.
[25.10] Und ihr sollt das fünfzigste Jahr
heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande
für alle, die darin wohnen; es soll ein Erlaßjahr für
euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner
Habe und zu seiner Sippe kommen.
[25.11] Als Erlaßjahr soll das fünfzigste Jahr
euch gelten. Ihr sollt nicht säen und, was von selber
wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst, im
Weinberg nicht lesen;
[25.12] denn das Erlaßjahr soll euch heilig sein;
vom Felde weg dürft ihr essen, was es trägt.
[25.13] Das ist das Erlaßjahr, da jedermann
wieder zu dem Seinen kommen soll.
[25.14] Wenn du nun deinem Nächsten etwas
verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen
Bruder übervorteilen,
[25.15] sondern nach der Zahl der Jahre vom
Erlaßjahr an sollst du es von ihm kaufen; danach,
wieviel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir's
verkaufen.
[25.16] Sind es noch viele Jahre, so darfst du den
Kaufpreis steigern; sind es noch wenige Jahre, sollst du
den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der Ernten
verkauft er dir.
[25.17] So übervorteile nun keiner seinen
Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn
ich bin der HERR, euer Gott.
[25.18] Darum tut nach meinen Satzungen und haltet
meine Rechte, daß ihr danach tut, auf daß ihr im Lande
sicher wohnen könnt.
[25.19] Denn das Land soll euch seine Früchte
geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin
wohnt.
[25.20] Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im
siebenten Jahr? Denn wenn wir nicht säen, so sammeln wir
auch kein Getreide ein -,
[25.21] so will ich meinem Segen über euch im
sechsten Jahr gebieten, daß er Getreide schaffen soll
für drei Jahre,
[25.22] daß ihr säet im achten Jahr und von dem
alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, so daß ihr
vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt.
[25.23] Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen
für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid
Fremdlinge und Beisassen bei mir.
[25.24] Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr
für das Land die Einlösung gewähren.
[Note: Gesetz über Einlösung im Blick auf das
Erlaßjahr]
[25.25] Wenn dein Bruder verarmt und etwas von
seiner Habe verkauft, so soll sein nächster Verwandter
kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.
[25.26] Wenn aber jemand keinen Löser hat und
selbst so viel aufbringen kann, um es einzulösen,
[25.27] so soll er die Jahre abrechnen, seitdem
er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer
zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen.
[25.28] Kann er aber nicht so viel aufbringen, um
es ihm zurückzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in
der Hand des Käufers bleiben bis zum Erlaßjahr. Dann
soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
[25.29] Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt
mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder
einzulösen. Das soll die Zeit sein, darin er es
einlösen kann.
[25.30] Wenn er's aber nicht einlöst, ehe das
ganze Jahr um ist, so soll es der Käufer für immer
behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei
werden im Erlaßjahr.
[25.31] Ist's aber ein Haus auf dem Dorf, um das
keine Mauer ist, so soll man es dem Feld des Landes
gleich rechnen, und es soll immer eingelöst werden
können und im Erlaßjahr frei werden.
[25.32] Was aber die Städte der Leviten anlangt,
so sollen sie die Häuser in den Städten, die ihnen
gehören, jederzeit einlösen können.
[25.33] Wenn einer von den Leviten nicht einlöst,
so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen
gehört, im Erlaßjahr frei werden; denn die Häuser in
den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der
Israeliten.
[25.34] Auch das Weideland vor ihren Städten soll
man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum für
immer.
[25.35] Wenn dein Bruder neben dir verarmt und
nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner
annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, daß er
neben dir leben könne;
[25.36] und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen
noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott
fürchten, daß dein Bruder neben dir leben könne.
[25.37] Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf
Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag.
[25.38] Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus
Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu
geben und euer Gott zu sein.
[25.39] Wenn dein Bruder neben dir verarmt und
sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht als Sklaven
dienen lassen;
[25.40] sondern wie ein Tagelöhner, wie ein
Beisasse soll er bei dir sein und bis an das Erlaßjahr
bei dir dienen.
[25.41] Dann soll er von dir frei ausgehen und
seine Kinder mit ihm und soll zurückkehren zu seiner
Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen.
[25.42] Denn sie sind meine Knechte, die ich aus
Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht als
Sklaven verkaufen.
[25.43] Du sollst nicht mit Härte über sie
herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott.
[25.44] Willst du aber Sklaven und Sklavinnen
haben, so sollst du sie kaufen von den Völkern, die um
euch her sind,
[25.45] und auch von den Beisassen, die als
Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen,
die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu
eigen haben
[25.46] und sollt sie vererben euren Kindern zum
Eigentum für immer; die sollt ihr Sklaven sein lassen.
Aber von euren Brüdern, den Israeliten, soll keiner
über den andern herrschen mit Härte.
[25.47] Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei
dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und
sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem
von dessen Sippe verkauft,
[25.48] so soll er, nachdem er sich verkauft hat,
das Recht haben, wieder frei zu werden, und es soll ihn
jemand unter seinen Brüdern einlösen
[25.49] oder sein Oheim oder sein Vetter oder
sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem
Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann,
so soll er selbst sich einlösen.
[25.50] Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom
Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Erlaßjahr.
Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach der
Zahl der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze
Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen.
[25.51] Sind noch viele Jahre bis zum Erlaßjahr,
so soll er entsprechend mehr zu seiner Einlösung
erstatten von dem Gelde, für das er gekauft wurde.
[25.52] Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum
Erlaßjahr, so soll er sie berechnen und entsprechend
weniger zu seiner Einlösung erstatten.
[25.53] Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu
Jahr bei ihm sein, doch soll er nicht mit Härte über
ihn herrschen vor deinen Augen.
[25.54] Wird er aber nicht auf diese Weise
eingelöst, so soll er im Erlaßjahr frei ausgehen und
seine Kinder mit ihm.
[25.55] Denn mir gehören die Israeliten als
Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus Ägyptenland
geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
26. Kapitel
Segen und Fluch
(vgl. 2. Mose 23,20-33; 5. Mose 28)
[26.1] Ihr sollt euch keine Götzen machen und
euch weder Bild noch Steinmal aufrichten, auch keinen
Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um davor
anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
[26.2] Haltet meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor
meinem Heiligtum. Ich bin der HERR.
[26.3] Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und
meine Gebote halten und tun,
[26.4] so will ich euch Regen geben zur rechten
Zeit, und das Land soll sein Gewächs geben und die
Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen.
[26.5] Und die Dreschzeit soll reichen bis zur
Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit
der Saat. Und ihr sollt Brot die Fülle haben und sollt
sicher in eurem Lande wohnen.
[26.6] Ich will Frieden geben in eurem Lande, daß
ihr schlafet und euch niemand aufschrecke. Ich will die
wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und kein
Schwert soll durch euer Land gehen.
[26.7] Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen
vor euch her dem Schwert verfallen.
[26.8] Fünf von euch sollen hundert jagen, und
hundert von euch sollen zehntausend jagen; denn eure
Feinde sollen vor euch her dem Schwert verfallen.
[26.9] Und ich will mich zu euch wenden und will
euch fruchtbar machen und euch mehren und will meinen
Bund mit euch halten.
[26.10] Und ihr werdet noch von dem Vorjährigen
essen und, wenn das Neue kommt, das Vorjährige wegtun
müssen.
[26.11] Ich will meine Wohnung unter euch haben
und will euch nicht verwerfen.
[26.12] Und ich will unter euch wandeln und will
euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.
[26.13] Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch
aus Ägyptenland geführt hat, damit ihr nicht ihre
Knechte bleibt, und habe euer Joch zerbrochen und habe
euch aufrecht einhergehen lassen.
[26.14] Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und
nicht alle diese Gebote tun
[26.15] und werdet ihr meine Satzungen verachten
und meine Rechte verwerfen, daß ihr nicht tut alle meine
Gebote, und werdet ihr meinen Bund brechen,
[26.16] so will auch ich euch dieses tun: Ich will
euch heimsuchen mit Schrecken, mit Auszehrung und Fieber,
daß euch die Augen erlöschen und das Leben
hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen säen, und
eure Feinde sollen ihn essen.
[26.17] Und ich will mein Antlitz gegen euch
richten, und ihr sollt geschlagen werden vor euren
Feinden, und die euch hassen, sollen über euch
herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne daß euch einer
jagt.
[26.18] Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht
gehorcht, so will ich euch noch weiter strafen,
siebenfältig, um eurer Sünden willen,
[26.19] daß ich euren Stolz und eure
Halsstarrigkeit breche, und will euren Himmel wie Eisen
und eure Erde wie Erz machen.
[26.20] Und eure Mühe und Arbeit soll verloren
sein, daß euer Land sein Gewächs nicht gebe und die
Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen.
[26.21] Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich
nicht hören wollt, so will ich euch noch weiter
schlagen, siebenfältig, um eurer Sünden willen.
[26.22] Und ich will wilde Tiere unter euch
senden, die sollen eure Kinder fressen und euer Vieh
zerreißen und euch vermindern, und eure Straßen sollen
verlassen sein.
[26.23] Werdet ihr euch aber damit noch nicht von
mir zurechtbringen lassen und mir zuwiderhandeln,
[26.24] so will auch ich euch zuwiderhandeln und
will euch siebenfältig mehr schlagen um eurer Sünden
willen
[26.25] und will ein Racheschwert über euch
bringen, das meinen Bund rächen soll. Und wenn ihr euch
auch in eure Städte flüchtet, will ich doch die Pest
unter euch senden und will euch in die Hände eurer
Feinde geben.
[26.26] Dann will ich euch den Vorrat an Brot
verderben; zehn Frauen sollen euer Brot in einem Ofen
backen, und euer Brot soll man euch nach Gewicht
zuteilen, und wenn ihr eßt, sollt ihr nicht satt werden.
[26.27] Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht
gehorchen und mir zuwiderhandeln,
[26.28] so will auch ich euch im Grimm
zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr strafen
um eurer Sünden willen,
[26.29] daß ihr sollt eurer Söhne und Töchter
Fleisch essen.
[26.30] Und ich will eure Opferhöhen vertilgen
und eure Rauchopfersäulen ausrotten und will eure
Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen und
werde an euch Ekel haben.
[26.31] Und ich will eure Städte wüst machen und
eure Heiligtümer verheeren und will den lieblichen
Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen.
[26.32] So will ich das Land wüst machen, daß
eure Feinde, die darin wohnen werden, sich davor
entsetzen.
[26.33] Euch aber will ich unter die Völker
zerstreuen und mit gezücktem Schwert hinter euch her
sein, daß euer Land soll wüst sein und eure Städte
zerstört.
[26.34] Alsdann wird das Land seine Sabbate
nachholen, solange es wüst liegt und ihr in der Feinde
Land seid; ja, dann wird das Land ruhen und seine Sabbate
nachholen.
[26.35] Solange es wüst liegt, wird es ruhen,
weil es nicht ruhen konnte, als ihr es solltet ruhen
lassen, während ihr darin wohntet.
[26.36] Und denen, die von euch übrigbleiben,
will ich ein feiges Herz machen in ihrer Feinde Land,
daß sie ein raschelndes Blatt soll jagen, und sie sollen
davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und fallen, wo
sie doch niemand jagt.
[26.37] Und einer soll über den andern hinfallen,
als wäre das Schwert hinter ihnen, wo sie doch niemand
jagt, und ihr sollt nicht bestehen können gegen eure
Feinde.
[26.38] Und ihr sollt umkommen unter den Völkern,
und eurer Feinde Land soll euch fressen.
[26.39] Die aber von euch übrigbleiben, die
sollen in der Feinde Land dahinschwinden wegen ihrer
Missetat, aber auch um der Missetat ihrer Väter willen.
[Note: Umkehr des Volkes und Treue des HERRN]
[26.40] Da werden sie dann bekennen ihre Missetat
und ihrer Väter Missetat, daß sie mir untreu gewesen
sind und mir zuwidergehandelt haben.
[26.41] - Darum habe auch ich ihnen
zuwidergehandelt und sie in das Land ihrer Feinde
getrieben. - Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz
demütigen, und dann werden sie die Strafe für ihre
Missetat abtragen.
[26.42] Und ich werde an meinen Bund mit Jakob
gedenken und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund
mit Abraham und werde an das Land gedenken.
[26.43] Aber das Land wird von ihnen verlassen
sein und seine Sabbate nachholen, solange es wüst liegt,
und sie werden die Strafe für ihre Missetat abtragen,
weil sie meine Rechte verachtet und an meinen Satzungen
Ekel gehabt haben.
[26.44] Aber wenn sie auch in der Feinde Land
sind, verwerfe ich sie dennoch nicht, und es ekelt mich
nicht vor ihnen, so daß es mit ihnen aus sein sollte und
mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten sollte; denn ich
bin der HERR, ihr Gott.
[26.45] Und ich will ihnen zugut an meinen Bund
mit den Vorfahren gedenken, die ich aus Ägyptenland
führte vor den Augen der Völker, auf daß ich ihr Gott
wäre, ich, der HERR.
[26.46] Dies sind die Satzungen und Rechte und
Gesetze, die der HERR zwischen sich und den Israeliten
aufgerichtet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand des
Mose.
27. Kapitel
Was man geloben und nach der Schätzung des Priesters
ablösen darf und was
nicht
[27.1] Und der HERR redete mit Mose und sprach:
[27.2] Rede mit den Israeliten und sprich zu
ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde getan hat, das
abgelöst werden soll, und es sich um einen Menschen
handelt,
[27.3] so soll das deine Schätzung sein: Einen
Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen
auf fünfzig Lot Silber nach dem Gewicht des Heiligtums,
[27.4] eine Frau auf dreißig Lot Silber.
[27.5] Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst
du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Lot
Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber.
[27.6] Von einem Monat an bis auf fünf Jahre
sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Lot
Silber, ein Mädchen aber auf drei Lot Silber.
[27.7] Bei sechzig Jahren und darüber sollst du,
wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Lot Silber,
eine Frau aber auf zehn Lot Silber.
[27.8] Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu
zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester
stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn
aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das
Gelübde getan hat.
[27.9] Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN
opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist
heilig.
[27.10] Man soll es nicht auswechseln noch
tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein
schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt
ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig
sein.
[27.11] Ist aber das Tier unrein, daß man es dem
HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester
stellen,
[27.12] und der Priester soll es schätzen, ob es
gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters
Schätzung bleiben.
[27.13] Will's aber jemand ablösen, der soll den
fünften Teil über die Schätzung hinaus geben.
[27.14] Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt,
daß es ihm heilig sei, so soll es der Priester
schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der
Priester schätzt, so soll's bleiben.
[27.15] Wenn es aber der, der es gelobt hat,
ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes,
zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm
wieder gehören.
[27.16] Wenn jemand ein Stück Acker von seinem
Erbgut dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden
nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so
soll der Acker fünfzig Lot Silber gelten.
[27.17] Gelobt er seinen Acker vom Erlaßjahr an,
so soll es bei dieser Schätzung bleiben.
[27.18] Hat er ihn aber nach dem Erlaßjahr
gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den
übrigen Jahren bis zum Erlaßjahr und ihn danach
geringer schätzen.
[27.19] Will aber der, der ihn gelobt hat, den
Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes,
auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder
sein werden.
[27.20] Wenn er ihn aber nicht ablöst und
verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr
abgelöst werden,
[27.21] sondern wenn dieser Acker im Erlaßjahr
frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein
gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein.
[27.22] Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker
gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut
ist,
[27.23] so soll der Priester berechnen, was er
gilt bis zum Erlaßjahr, und er soll diese Summe am
selben Tage geben, daß sie dem HERRN heilig sei.
[27.24] Aber im Erlaßjahr soll der Acker wieder
an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als
sein Erbgut gehört.
[27.25] Alle Schätzung soll geschehen nach dem
Gewicht des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gramm.
[27.26] Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem
HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei
ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN.
[27.27] Ist es aber unreines Vieh, so soll man es
ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben
den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde
es verkauft nach der Schätzung.
[27.28] Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder
ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht
hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh
oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges
dem HERRN.
[27.29] Man soll auch keinen gebannten Menschen
loskaufen; er soll des Todes sterben.
[27.30] Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des
Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem
HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
[27.31] Will aber jemand seinen Zehnten ablösen,
der soll den fünften Teil darüber hinaus geben.
[27.32] Und alle Zehnten von Rindern und Schafen,
alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes
zehnte davon soll heilig sein dem HERRN.
[27.33] Man soll nicht fragen, ob es gut oder
schlecht sei, man soll's auch nicht auswechseln. Wenn es
aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf
nicht abgelöst werden.
[27.34] Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose
gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai.